Fachlageristen sind in Industrie-, Einzelhandelhandels-, Großhandels- und Speditionsbetrieben sowie bei weiteren logistischen Dienstleistern tätig. Sie übernehmen alle Tätigkeiten im Rahmen des Güterumschlags und der Güterlagerung. Dabei nehmen sie Güter an, packen, sortieren und lagern sie anforderungsgerecht nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten und unter Beachtung der Lagerordnung. Der Fachlagerist übernimmt das selbständige Kommissionieren, Verpacken und Bereitstellen der Lagergüter zur Übergabe an auftragnehmende Speditionen und Frachtführer. Fachlageristen nutzen betriebliche computergestützte Informations-, Lager- und Kommunikationssysteme, bedienen Transportgeräte sowie Flurförderzeuge und sind für die Pflege der Arbeits- und Fördermittel zuständig. Sie arbeiten team- und kundenorientiert und beachten die Grundsätze des Arbeits- sowie Umweltschutzes.
Die gesetzliche Grundlage bildet die Verordnung über die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist/Fachlageristin und Fachkraft für Lagerlogistik.
Grundlage für den Lehrplan der Otto-Bennemann-Schule ist der Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Fachlagerist/Fachlageristin.
Die Ausbildung wird in acht Lernfeldern eingeteilt, von denen je vier pro Ausbildungsjahr unterrichtet werden. Daneben werden allgemeinbildende Fächer wie Englisch/Kommunikation, Deutsch/Kommunikation und Politik unterrichtet, die die Schülerinnen und Schüler dazu befähigen sollen, sich im immer weiter öffnenden Europa zurechtzufinden und Schlüsselqualifikationen zu erlernen.
Zeitrichtwerte in Unterrichtsstunden | ||||
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Nr. | Lernfelder | 1. Jahr | 2. Jahr | |
1 | Güter annehmen und kontrollieren | 80 | ||
2 | Güter lagern | 100 | ||
3 | Güter bearbeiten | 60 | ||
4 | Güter im Betrieb transportieren | 40 | ||
5 | Güter kommissionieren | 60 | ||
6 | Güter verpacken | 80 | ||
7 | Güter verladen | 80 | ||
8 | Güter versenden | 60 | ||
Gesamtstunden | 280 | 280 |
Bei der Zwischenprüfung hat der Prüfling zwei Arbeitsaufgaben aus den folgenden Gebieten durchzuführen und dabei zu zeigen, dass er die Arbeitsmittel auswählen und nach Kontrolle der Funktionsfähigkeit anwenden kann:
Die Abschlussprüfung besteht aus vier Prüfungsbereichen.
Praktische Arbeitsaufgaben
In 180 Minuten sind zwei Aufgaben durchzuführen. Dabei sind Arbeitsschritte zu planen, Arbeitsmittel festzulegen und die Arbeitsergebnisse zu kontrollieren. Die Wirtschaftlichkeit, der Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, der Umweltschutz und qualitätssichernde Maßnahmen sind zu berücksichtigen. Prüfungsgebiete können sein:
In den Prüfungsgebieten Lagerprozesse und Güterbewegung sind in je 90 Minuten schriftlich praxisbezogene Aufgaben zu lösen. Lagerlogistische Abläufe sind dabei nach Gütereigenschaften und rechtlichen Vorschriften zu bewerten und zu bearbeiten. Informationstechnische, organisatorische, technologische und mathematische Gegebenheiten sind zu berücksichtigen.
Lagerprozesse
Die Aufgaben kommen aus den Prüfungsgebieten:
Güterbewegung
Die Aufgaben kommen aus den Prüfungsgebieten:
Wirtschafts- und Sozialkunde
In 60 Minuten sind praxisbezogene Aufgaben zu bearbeiten. Allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt sollen dabei dargestellt werden.
Nach Abschluss der Ausbildung zum Fachlageristen kann im Anschluss daran als 2. Stufe ein Berufsabschluss als Fachkraft für Lagerlogistik (Dauer 1 Jahr) erworben werden. Nach mehrjähriger Berufstätigkeit bieten sich Fachlageristen vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten. Sie können die Prüfung als Meister/ Meisterin für Lagerwirtschaft ablegen oder eine Fortbildung zum Beispiel als Techniker/ Technikerin für Betriebswissenschaft absolvieren.