Bankkaufleute sind hauptsächlich in Kreditinstituten beschäftigt und arbeiten dort in unterschiedlichen Bereichen wie z. B. im Bereich der Kontoführung und dem Zahlungsverkehr, sie beraten Kunden bei der Geld- und Kapitalanlage, bei der Abwicklung von Kreditgeschäften oder aber beim Abschluss von Verträgen (Bausparverträge, Lebensversicherungsverträge, ...). Neben den facettenreichen Beschäftigungsfeldern in Banken können Bankkaufleute aber auch im Wertpapierhandel, bei Versicherungen, Unternehmensberatungen oder sogar an der Börse tätig werden.
Die Ausbildung dauert gemäß Ausbildungsordnung drei Jahre. Bei entsprechender Vorbildung (z. B. Abitur) verkürzt sich die Ausbildung auf zwei bzw. zweieinhalb Jahre. Bei überdurchschnittlichen Leistungen während der Ausbildung ist eine Verkürzung ebenfalls möglich. 95 % der Ausbildungsbetriebe führen eine verkürzte Ausbildung durch.
An der Otto-Bennemann-Schule werden zurzeit Schüler mit zwei-, zweieinhalb- und dreijährigem Ausbildungsvertrag beschult. Je nach Ausbildungsdauer werden die Auszubildenden in vier, fünf bzw. sechs zusammenhängenden Schulblöcken für ca. sechs bis sieben Wochen unterrichtet. Von den erteilten 33 Wochenstunden umfasst der berufsbezogene Unterricht 23 Wochenstunden und der allgemeinbildende Unterricht (Politik, Deutsch, Englisch und Sport) 10 Wochenstunden.
Die gesetzliche Grundlage bildet die Verordnung über die Berufsausbildung zum Bankkaufmann/zur Bankkauffrau.
Grundlage für den Lehrplan der Otto-Bennemann-Schule ist der Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Bankkaufmann/Bankkauffrau.
Der berufsbezogene Unterricht an der Otto-Bennemann-Schule umfasst folgende Inhalte:
Übersicht über die Lernfelder für den Ausbildungsberuf Bankkaufmann/Bankkauffrau | ||||
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Zeitrichtwerte in Unterrichtsstunden | ||||
Nr. | Lernfelder | 1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr |
1 | Privates und betriebliches Handeln am rechtlichen Bezugsrahmen ausrichten | 80 | ||
2 | Konten führen | 80 | ||
3 | Unternehmensleistungen erfassen und dokumentieren | 60 | ||
4 | Geld- und Vermögensanlagen anbieten | 100 | ||
5 | Besondere Finanzierungsinstrumente anbieten und über Steuern informieren | 60 | ||
6 | Modelle für Marktentscheidungen nutzen | 60 | ||
7 | Privatkredite bearbeiten | 80 | ||
8 | Kosten und Erlöse ermitteln und beeinflussen | 80 | ||
9 | Dokumentierte Unternehmensleistungen auswerten | 40 | ||
10 | Baufinanzierungen und Firmenkredite bearbeiten | 40 | ||
11 | Auslandsgeschäfte abwickeln | 80 | ||
12 | Einflüsse der Wirtschaftspolitik beurteilen | 120 | ||
Gesamtstunden | 320 | 280 | 280 |
Der berufsbezogene Unterricht wird ergänzt durch die allgemeinbildenden Fächer. Während im Politikunterricht z. B. die politischen Rahmenbedingungen und die unterschiedlichen Interessenlagen im Vordergrund stehen, berücksichtigt der Deutsch- und Englischunterricht verstärkt den Kommunikationsaspekt im Hinblick auf die berufliche Praxis.
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes nehmen die Auszubildenden im 2. Ausbildungsjahr an einer Zwischenprüfung teil, die 120 Minuten dauert. Sie deckt die Bereiche „Kontoführung und nationaler Zahlungsverkehr“, „Anlage auf Konten“ sowie „Wirtschafts-und Sozialkunde“ ab.
Die Ausbildung endet mit der erfolgreichen Teilnahme an der Abschlussprüfung der Industrie- und Handelskammer. Diese Prüfung besteht aus einem schriftlichen und mündlichen Prüfungsteil. Schriftlich werden die Prüfungsfächer „Bankwirtschaft“, „Rechnungswesen und Steuerung“ und „Wirtschafts- und Sozialkunde“ geprüft. Die mündliche Prüfung besteht aus einem simulierten Kundenberatungsgespräch.
Prüfungsteile | Dauer (Minuten) | Gewichtung | |
Schriftliche Prüfungsteile | Bankwirtschaft | 150 | 2-fach |
Rechnungswesen und Steuerung | 60 | 1-fach | |
Wirtschafts- u. Sozialkunde | 60 | 1-fach | |
Mündlicher Prüfungsteil | Kundenberatung | 20 | 2-fach |
Das Gesamtergebnis muss mindestens ausreichend sein. Bei zwei mangelhaften Leistungen kann eine mangelhafte Note durch die mündliche Ergänzungsprüfung ausgeglichen werden. Das Ergebnis darf in keinem Prüfungsbereich ungenügend sein (0-29 %).
Viele Banken bieten ihren Mitarbeitern Qualifizierungs- und Spezialisierungsmöglichkeiten durch die Teilnahme an verschiedenen Lehrgängen. Außerdem können Bankkaufleute nach abgeschlossener Berufsausbildung durch den Besuch entsprechender Abend- bzw. Wochendseminare den Abschluss „Bankfachwirt/in“ oder „Bankbetriebswirt/in“ erwerben. Einige Banken ermöglichen ihren Angestellten auch den berufsbegleitenden Besuch einer Fachhochschule (z. B. in Wolfsburg) oder der Bankakademie in Frankfurt, während der Semesterzeit bedeutet das z. B. zwei Tage betriebliche Tätigkeit und drei Tage Studium.