Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung – Allgemeine Informationen

Diese Schulform wird an der Otto-Bennemann-Schule in drei Schwerpunkten angeboten:

Die Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung ist grundsätzlich ein zweijähriger Bildungsgang. Nach der Klasse 11, die zwingend ein den Schulbesuch begleitendes Praktikum voraussetzt, erfolgt bei entsprechenden Leistungen die Versetzung in die Klasse 12. Nach dem erfolgreichen Abschluss der Klasse 12 wird die Fachhochschulreife erworben.

Für den Besuch der Fachoberschule sind zunächst formale Voraussetzungen zu erfüllen. Dazu zählen neben dem Sekundarabschluss I – Realschulabschluss als Grundvoraussetzung der erfolgreiche Besuch berufsbildender Schulen derselben Fachrichtung sowie einschlägige Praktika, Berufsausbildungen und Zeiten der Berufstätigkeit.

In die Klasse 11 der Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung kann aufgenommen werden, wer

  • den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss – nachweist und
  • einen Vertrag über die Ableistung eines einjährigen Praktikums in geeigneten Betrieben oder sonstigen Praktikumseinrichtungen des gewählten Schwerpunktes (parallel zum Schulbesuch) vorlegt.*

Die Voraussetzungen zur Aufnahme in die Klasse 12 können auf unterschiedliche Weise erfüllt werden:

  1. Versetzung aus Klasse 11 der FOS und erfolgreicher Abschluss des Praktikums.*
  2. Erfolgreicher Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung und erfolgreicher Berufsschulabschluss im gewählten Schwerpunkt.
  3. Erfolgreicher Besuch einer Berufsfachschule Wirtschaft bzw. der Einführungsphase des Beruflichen Gymnasiums Wirtschaft (Wirtschaftsgymnasium) und Nachweis der erfolgreichen Ableistung eines einjährigen Praktikums in geeigneten Betrieben des gewählten Schwerpunktes.*
  4. Nachweis des Sekundarabschlusses I – Realschulabschluss – und eine mindestens fünfjährige hauptberufliche Tätigkeit im gewählten Schwerpunkt.

* Bitte beachten Sie zu den Anforderungen an das Praktikum unbedingt die Informationen zum Praktikum in der FOS weiter unten unter dem Menüpunkt „Praktikum“.

Ein erfolgreicher Abschluss kann jedoch nur erreicht werden, wenn entsprechende persönliche und fachliche Kompetenzen mitgebracht werden. Schülerinnen und Schüler sollten auf jeden Fall starke Motivation mitbringen, sich mit der Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung sowie mit dem von ihnen gewählten Schwerpunkt zu beschäftigen.

Zu beachten ist außerdem, dass die Fachoberschule auf eine Hochschulzugangsberechtigung hinführt und die fachlichen, methodischen und sozialen Anforderungen entsprechend hoch sind. Leistungsbereitschaft und Durchhaltevermögen erleichtern es erheblich, in der Klasse 11 betriebliche und schulische Anforderungen gleichermaßen erfolgreich zu bewältigen und damit eine Grundlage für die gesamte Schulzeit in der Fachoberschule zu schaffen. Die nächste Herausforderung liegt im Übergang in die Klasse 12 – sei es aus der Klasse 11 oder einer Berufsausbildung. Die größere Anzahl an Fächern und Lerngebieten und die schriftlichen Prüfungen, die bereits im April oder Mai stattfinden, erfordern kontinuierliche Anwesenheit und Mitarbeit im Unterricht sowie regelmäßige Vor- und Nachbereitung. Während umfangreiche Nebenbeschäftigungen, insbesondere Jobben, dabei eher abträglich sind, hat sich die gegenseitige Unterstützung z. B. in Arbeitsgruppen als sehr nützlich erwiesen. Schülerinnen und Schüler, die es an der Fachoberschule gelernt haben, sich selbst zu organisieren, bringen wiederum gute Voraussetzungen für das nachfolgende Studium oder eine anspruchsvolle Berufsausbildung mit.

Ein erfolgreicher Besuch der Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung insgesamt ist daher in hohem Maße abhängig von der Fähigkeit und Bereitschaft, entsprechende Leistungen zu erbringen. Dies setzt nach unseren Erfahrungen einen guten bis befriedigenden Realschulabschluss voraus, insbesondere in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik. Bewerberinnen und Bewerber, die direkt in die Klasse 12 aufgenommen werden, sollten außerdem ihre Berufsausbildung mindestens guten bis befriedigenden Noten abgeschlossen haben.

Diese Feststellungen sollten Sie nicht davon abhalten, sich für einen Besuch der Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung zu entscheiden. Sie können sich darauf verlassen, dass wir Sie, unserem Leitbild entsprechend, mit allen uns gegebenen Mitteln unterstützen werden.

Vorausgesetzt allerdings: SIE machen mit!

Die schulische Ausbildung ist sowohl in der 11. als auch in der 12. Klasse in einen berufsübergreifenden und einen berufsbezogenen Lernbereich gegliedert.

Für die Verteilung der Unterrichtsstunden gilt folgende Stundentafel:

Wochenstunden
Klasse 11 Klasse 12
Berufsübergreifender Lernbereich
mit den Fächern
Deutsch
Politik
Sport
Religion
Englisch
Mathematik
Naturwissenschaft (Chemie oder Biologie)


2
1
0,5
0,5
2
2


4
2
1
1
4
4
2
zusammen 8 18
Berufsbezogener Lernbereich 4 12
Gesamtstunden 12 30

In den Lerngebieten des berufsbezogenen Lernbereichs wird in den jeweiligen Schwerpunkten an die berufliche Vorbildung bzw. an die Erfahrungen aus dem Praktikum angeknüpft. Über die Lerngebiete können Sie sich in den Hinweisen zu den einzelnen Schwerpunkten informieren.

Die insgesamt 12 Unterrichtsstunden pro Woche in Klasse 11 werden als Teilzeitunterricht an zwei Wochentagen geplant (entweder Montag/Dienstag oder Donnerstag/Freitag); die übrigen Tage stehen für die praktische Ausbildung in den Praktikumsbetrieben zur Verfügung.

Die Versetzung in die Klasse 12 erfolgt bei

  • mindestens ausreichenden Gesamtnoten in den beiden Lernbereichen,
  • nicht mehr als zwei mangelhaften oder höchstens einer ungenügenden Leistung in den den Lernbereichen zugeordneten Einzelnoten und
  • Nachweis des ordnungsgemäß abgeleisteten Praktikums.

In Klasse 12 findet der Unterricht mit insgesamt 30 Wochenstunden als Vollzeitunterricht an fünf Wochentagen statt (Montag bis Freitag).

Der Aufnahme in die 12. Klasse der Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung ist in den drei Schwerpunkten Informatik, Verwaltung und Rechtspflege sowie Wirtschaft auf zweierlei Art möglich: Entweder haben die Bewerberinnen und Bewerber vorher eine mindestens zweijährige Berufsausbildung im gewählten Schwerpunktbereich erfolgreich abgeschlossen oder sie erwerben den praktischen Teil der Zugangsvoraussetzungen durch ein berufliches Praktikum.

Für die Ableistung des Praktikums gelten die Bestimmungen der Verordnung über Berufsbildende Schulen (BbS-VO) sowie die Ergänzenden Bestimmungen über das berufsbildende Schulwesen (EB-BbS), die Sie zusammengefasst in dem Informationsblatt „Hinweise zu den Praktikumsregelungen zum Erwerb der Fachhochschulreife“ des Niedersächsischen Kultusministeriums nachlesen können.

Die dort formulierten Anforderungen sind auf der Ebene der Kultusministerkonferenz (KMK) zwischen den Bundesländern vereinbart worden und gelten bundeseinheitlich. Sie müssen bei der Durchführung des Praktikums beachtet werden, damit bei einer eventuell später folgenden Immatrikulation an einer Fachhochschule keine Probleme bei der Anerkennung entstehen.

Sinnvoll ist es außerdem, sich bereits frühzeitig bei der gewünschten Fachhochschule über deren konkrete Praktikumsbedingungen zu erkundigen, denn so können spezielle Anforderungen unter Umständen direkt im Praktikum der Klasse 11 der Fachoberschule erfüllt werden.

Die Bewerberinnen und Bewerber bemühen sich selbst um eine geeignete Praktikumsstelle. Unsere Schule kann nur in Einzelfällen über Betriebe oder sonstige Institutionen informieren, die in der Vergangenheit Praktikantinnen oder Praktikanten ausgebildet oder gegenüber der Schule Interesse an der Betreuung von Praktikantinnen und Praktikanten geäußert haben.

Dabei muss es sich um „einschlägige“ Betriebe handeln, d. h. der Praktikumsbetrieb muss in dem Schwerpunkt tätig sein, für den sich die Schülerinnen und Schüler angemeldet haben. Welche Betriebe jeweils für ein Praktikum in Frage kommen, kann in den Hinweisen zu den jeweiligen Schwerpunkten nachgelesen werden.

Außerdem ist wichtig, dass der gewählte Praktikumsbetrieb die Ausbildung in dem erforderlichen Umfang leisten kann. Genauere Informationen hierzu finden Sie unter „Inhalte“.

Wenn Sie einen Praktikumsplatz suchen, können Ihnen die folgenden Hinweise helfen:

  • Suchen Sie Ihren Praktikumsplatz sehr frühzeitig, denn außer Ihnen bewerben sich zahlreiche andere Schülerinnen und Schüler sowie Studentinnen und Studenten. Hinzu kommt, dass gerade die größeren Unternehmen Ausbildungskapazitäten langfristig planen.
  • Bei der Wahl des Praktikumsbetriebes sollten Sie Ihre persönlichen Neigungen und beruflichen Pläne berücksichtigen.
  • In Frage kommende Betriebe finden Sie zum Beispiel bei Praktikumsbörsen. Sie sollten sich aber auch initiativ bei Ausbildungsbetrieben bewerben.
  • Erste Kontakte zu einem geeigneten Praktikumsbetrieb kommen manchmal auch über Eltern, Verwandte oder Bekannte zustande, die dort beschäftigt sind.
  • Geben Sie sich bei Telefonaten, schriftlichen Bewerbungen und Bewerbungsgesprächen große Mühe und bedenken Sie, dass häufig der erste Eindruck zählt.
  • Bei einem ersten Gespräch mit dem Praktikumsbetrieb sollten Sie einen Überblick über die wichtigsten Rahmenbedingungen für das Praktikum haben. Lesen Sie daher diese Informationen aufmerksam und weisen Sie den Betrieb auf unsere Homepage hin. Es ist außerdem empfehlenswert, das Merkblatt für das Praktikum des kommenden Schuljahres auszudrucken und im Betrieb vorzulegen. Natürlich kann uns der Betrieb bei Fragen auch gern direkt ansprechen.

Wenn Sie als Betrieb oder sonstige Institution erwägen, eine Jahrespraktikantin oder einen Jahrespraktikanten aufzunehmen, beantworten wir Ihre Fragen gern telefonisch, persönlich oder per E-Mail. Wir begrüßen es sehr, wenn interessierte und geeignete Betriebe bereit sind, Praktika für die Fachoberschule anzubieten. Sollten Sie noch eine Praktikantin oder einen Praktikanten suchen, können wir in Einzelfällen auch vermitteln. Dazu ist es günstig, wenn Sie uns frühzeitig informieren, möglichst schon im Februar vor Praktikumsbeginn.

Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten, das verpflichtende Praktikum abzulegen:

  1. Ein schulbegleitendes Praktikum in der Klasse 11 der FOS, welches an den Wochentagen durchgeführt wird, an denen kein Unterricht stattfindet; neben den zwei Schultagen (entweder Montag und Dienstag oder Donnerstag und Freitag) wird in der Regel an drei Wochentagen das Praktikum wahrgenommen. Das Praktikum ist in diesem Fall konstitutiver Bestandteil der Klasse 11, d. h. ohne Praktikumsplatz kann niemand in die Klasse 11 aufgenommen werden bzw. darin verbleiben.
  2. Ein Praktikum ohne begleitenden Schulbesuch, das sich an den erfolgreichen Besuch einer Berufsfachschule Wirtschaft (beispielsweise der Einjährigen Berufsfachschule – Schwerpunkt Büromanagement) bzw. an die Einführungsphase des Fachgymnasiums Wirtschaft (Klasse 11) anschließt. Die Bewerberin oder der Bewerber hat so einen dem erfolgreichen Besuch der Klasse 11 der Fachoberschule gleichwertigen Bildungsstand nachzuweisen. Da in diesem Fall kein Schulunterricht stattfindet, wird das Praktikum an fünf Wochentagen durchgeführt. Dieses Praktikum ist Voraussetzung zur Aufnahme in die Klasse 12 der FOS. Die Bewerberin oder der Bewerber nimmt am regulären Auswahlverfahren teil.

Das schulbegleitende Praktikum muss grundsätzlich während des gesamten Schuljahres absolviert werden und umfasst mindestens 960 Arbeitsstunden (ohne Schultage, Urlaubs- bzw. Ferienzeiten, Krankheitszeiten wesentlichen Umfangs sowie Ausfallzeiten, die von den Praktikantinnen und Praktikanten zu vertreten sind). Auch zur Erfüllung der Schulpflicht ist das ganzjährige Praktikum erforderlich.

Das Praktikum kann frühestens zum 01.08. des jeweiligen Schuljahres beginnen und muss bis zum 31.07. des folgenden Jahres beendet sein. Der späteste Beginn des Praktikums ist der erste Schultag im Schuljahr, das früheste Ende ist der letzte Schultag im Schuljahr. Die genauen Daten sind in dem für das jeweilige Schuljahr geltenden „Merkblatt für das Praktikum in der FOS“ zu finden.

Wenn das Praktikum vor dem letzten Schultag im Schuljahr beendet wird (beispielsweise, weil bereits im Frühjahr die Mindestzahl von 960 Arbeitsstunden erreicht worden ist), ist das Praktikum nicht ordnungsgemäß abgeleistet und eine Versetzung in die Klasse 12 nicht möglich.

Das Praktikum muss nicht während der gesamten Dauer in einem einzigen Betrieb absolviert werden. Für den Fall, dass ein Betrieb alleine die Ausbildung nicht in dem erforderlichen Umfang leisten kann (beispielsweise weil er nicht die Möglichkeit bietet, Erfahrungen auf verschiedenen Arbeitsplätzen zu sammeln), ergibt sich sogar die Notwendigkeit, den Praktikumsbetrieb zu wechseln. Der Praktikumsbetrieb sollte höchstens zweimal gewechselt werden und die Mindestdauer eines Praktikums sollte drei Monate betragen.

Insgesamt bleibt jede Praktikantin bzw. jeder Praktikant selbst verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung des Praktikums; auch und gerade bei einem Wechsel des Praktikumsbetriebes.

Im Rahmen des Praktikums sollen die Schülerinnen und Schülern sich systematisch berufspraktische Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erschließen. Dadurch soll ein Ausgleich für die fehlende Berufsausbildung und bisher nicht oder nur begrenzt erworbene Praxiserfahrungen geschaffen werden.

Das Praktikum ist daher auf unterschiedlichen Arbeitsplätzen abzuleisten und muss geeignet sein, einen möglichst umfassenden Überblick über betriebliche Abläufe sowie Inhalte einer entsprechenden Berufsausbildung zu vermitteln. Damit soll verhindert werden, dass die Praktikantinnen und Praktikanten lediglich als unentgeltliche Arbeitskräfte eingesetzt werden oder dass ein Praktikum in einem Kleinstbetrieb durchgeführt wird, in dem nur Tätigkeitsbereiche beschränkten Umfangs vermittelt werden können. Besonders sinnvoll erscheinen deshalb mittelständische und Großbetriebe, die im gewählten Schwerpunkt auch Berufsausbildung betreiben oder zumindest die Möglichkeit dazu hätten, also anerkannte Ausbildungsbetriebe sind.

Dies kann anhand des folgenden Beispiels verdeutlicht werden: Im Schwerpunkt Wirtschaft sind die Rahmenrichtlinien für den Unterricht im berufsbezogenen Lernbereich der Klasse 12 auf den berufsbezogenen Lernbereich des Ausbildungsberufs Industriekaufmann/Industriekauffrau ausgerichtet. Als Ausgleich für die fehlende Ausbildung in diesem oder ähnlichen Berufen erscheint es sinnvoll, dass die Praktikantinnen und Praktikanten Unternehmensbereiche oder Abteilungen wie Beschaffung, Produktion, Absatz, Lagerhaltung, Personalwesen, Finanzbuchhaltung oder auch Kosten- und Leistungsrechnung bzw. Controlling kennenlernen.

Wenn im Rahmen eines Praktikums dagegen nur einseitige Büro- oder Aushilfstätigkeiten wie beispielsweise die Erledigung von Postwegen oder einfachen Abschreib- bzw. Eingabearbeiten, Telefondienst oder Terminplanung gefordert werden, entspricht dies nicht den oben beschriebenen Anforderungen an ein Praktikum, das sowohl den Zugang zur Klasse 12 der Fachoberschule als auch eine spätere Zulassung zum Studium an einer Fachhochschule ermöglicht.

Dieses Beispiel lässt sich auf die Schwerpunkte Informatik sowie Verwaltung und Rechtspflege übertragen.

Zur systematischen Durchführung der praktischen Ausbildung ist vom Praktikumsbetrieb ein Praktikumsplan zu erstellen, der sowohl den der Ausbildung zu Grunde liegenden Ausbildungsberuf nennt, als auch einen Überblick über die vorgesehenen Ausbildungsstationen bzw. Ausbildungsinhalte mit den jeweiligen Stundenanzahlen gibt. Hierfür kann der Ausbildungsrahmenplan des jeweiligen Ausbildungsberufes eine gute Orientierungshilfe sein. Bitte fragen Sie im Zweifel im Vorfeld unter Vorlage des Praktikumsplanes an der Otto-Bennemann-Schule nach, ob das von Ihnen beabsichtigte Praktikum den oben geschilderten Anforderungen genügt. Dies gilt besonders, wenn ein Praktikum ohne begleitenden Schulbesuch durchgeführt werden soll.

Es ist darauf zu achten, dass der Praktikumsplan nicht ausschließlich einfache Büro- und Hilfstätigkeiten, sondern auch anspruchsvollere, komplexere Tätigkeiten beinhaltet. Aus dem zeitlichen Umfang des Praktikums von mindestens 960 Stunden folgt, dass die Kenntnisse und Fertigkeiten ausreichend ausführlich angegeben werden sollen. Einen Anhaltpunkt gibt unsere „Vorlage Praktikumsplan“ auf unserer Schulhomepage. Das Worddokument kann selbst ausgefüllt und beliebig verlängert werden.

Zur Orientierung finden Sie hier ein Muster für ein mögliches Praktikum auf der Basis der Ausbildung „Kaufmann/Kauffrau im Groß- und Außenhandel“ für den Schwerpunkt Wirtschaft:

Praktikumsplan

mit Ausbildungsinhalten
aus dem Ausbildungsberuf: Kaufmann/Kauffrau im Groß- und Außenhandel

Ausbildungsbereiche Tätigkeiten Zeitlicher Umfang
Der Praktikumsbetrieb Organisations- und Entscheidungsstrukturen, Personalwirtschaft (Gehaltsabrechnung, Einstellung neuer Mitarbeiter/innen, Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Personalmeldungen, Personalstatistik), Arbeitsschutz 190 Stunden
Beschaffung und Logistik Bedarfsermittlung, Bezugsquellenermittlung, Angebotseinholung und -vergleiche, Bestellungsbearbeitung, Wareneingang und sachliche Rechnungskontrolle, Disposition 190 Stunden
Vertrieb und

Kundenorientierung

Kundenbetreuung, Angebotserstellung, Fakturierung, Termindisposition, Marketing, Versandvorbereitung, Güterverkehr, Bearbeitung von Reklamationen, Kalkulation und Preisermittlung 190 Stunden
Information und

Zusammenarbeit

Informations- und Kommunikationssysteme, Kommunikation und Arbeitsorganisation, Teamarbeit 190 Stunden
Kaufmännische Steuerung und Kontrolle Buchen von Geschäftsvorgängen, Inventur-arbeiten, Zahlungsverkehr und Kreditgewährung, Erfassung und Überwachung von Kosten, Kostenverteilung, Preiskalkulation, betriebliche Kennzahlen ermitteln und auswerten 200 Stunden
Gesamtausbildung

 

(mindestens) 960 Stunden

Dieses Muster soll verdeutlichen, dass das Praktikum inhaltlich und zeitlich geplant ablaufen muss und nicht von zufällig anfallenden Aushilfsarbeiten geprägt sein darf. Die angegebenen Inhalte sind als Beispiele anzusehen und nicht verbindlich. Auch die zeitliche Planung ist vom Einzelfall abhängig. Der Praktikumsplan kann auch als Vorlage für die in der Praktikumsbescheinigung zu bestätigenden Ausbildungsinhalte dienen.

Nach den rechtlichen Vorgaben des Landes Niedersachsen

  • ist die berufsbildende Schule zuständig für die Anerkennung des Praktikums bzw. der Praktikumsbescheinigung als Voraussetzung für die Versetzung bzw. Aufnahme in die Klasse 12 der Fachoberschule,
  • übernimmt die berufsbildende Schule hinsichtlich der Inhalte und der Durchführung des Praktikums eine Beratungsfunktion,
  • ist für das Praktikum spätestens zu Beginn des Schuljahres ein Praktikumsplan zu erstellen, der der berufsbildenden Schule vorzulegen ist.

Die berufsbildende Schule übt zwar nicht die Aufsicht über Inhalte und Verlauf des Praktikums aus, soll jedoch im Interesse aller Beteiligten darauf achten, dass das Praktikum die oben geschilderten Mindeststandards qualitativ und quantitativ erfüllt. Insofern handelt es sich um ein gelenktes Praktikum.

Deshalb erwartet die Otto-Bennemann-Schule die Vorlage sowohl des Praktikumsvertrages als auch des Praktikumsplanes und möchte bei wesentlichen Problemen oder Änderungen während des Praktikums von den jeweiligen Vertragspartnern frühzeitig angesprochen werden.

Auf das betriebliche Praktikum wird während des gesamten Schuljahres im Unterricht immer wieder Bezug genommen. So weisen die Rahmenrichtlinien für den berufsübergreifenden Lernbereich in allen drei Schwerpunkten als Lernziel aus, dass die Schülerinnen und Schüler ihren Praktikumsbetrieb bzw. ihre Praktikumsbehörde erkunden und ihn in seinen Strukturen und Prozessen darstellen.

Die Schülerinnen und Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte schließen mit dem jeweiligen Betrieb einen Praktikumsvertrag ab. In diesem Vertrag werden die wesentlichen Rahmenbedingungen für das Praktikum vereinbart. Grundsätzlich kann der Vertrag – unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben – formal und inhaltlich frei gestaltet werden. Wir bieten über die Homepage unserer Schule allerdings auch einen Mustervertrag an. Bei Jugendlichen, also Schülerinnen und Schülern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes beispielsweise hinsichtlich Arbeitszeit- und Pausenregelungen, Urlaubsanspruch oder Wochenendarbeit beachtet werden.

Der Praktikumsvertrag sollte so frühzeitig wie möglich abgeschlossen werden, denn das Vorhandensein eines ordnungsgemäßen Vertrages kann ein Auswahlkriterium sein, wenn wesentlich mehr Anmeldungen für die Klasse 11 vorliegen, als Schulplätze zur Verfügung stehen. Allerdings ist das Vorliegen eines Praktikumsvertrages keine Garantie für die Aufnahme in die Klasse 11.

Im Idealfall werden der Praktikumsvertrag sowie der dazu gehörende Praktikumsplan bereits mit der Anmeldung vorgelegt. Können diese Unterlagen erst später eingereicht werden, erwarten wir zum Zeitpunkt der Anmeldung zumindest eine schriftliche Zusage des Praktikumsbetriebes, evtl. unter der Voraussetzung einer Aufnahme an unserer Schule. Die noch fehlenden Praktikumsunterlagen sollten dann spätestens bis zum 31. Mai des vorhergehenden Schuljahres der Otto-Bennemann-Schule vorliegen.

Im Folgenden wird auf häufig gestellte Fragen zum Praktikumsvertrag eingegangen:

  • Arbeitszeit: Die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit richtet sich grundsätzlich nach den betrieblichen Gegebenheiten. Sie sollte beim schulbegleitenden Praktikum 24 Wochenstunden nicht überschreiten, denn die Praktikantinnen und Praktikanten müssen an zwei Tagen die Schule besuchen und daneben ausreichend Zeit für Hausaufgaben sowie für die Vor- und Nachbereitung des Unterrichtsstoffes haben. Außerdem sind die gesetzlichen Regelungen zu berücksichtigen.
  • Probezeit: Eine eventuelle Probezeit wird zwischen Praktikumsbetrieb und Praktikantin oder Praktikant individuell vereinbart. Wir empfehlen eine Probezeit von vier bis sechs Wochen.
  • Vergütung: Ein Anspruch auf Vergütung besteht rechtlich nicht, entscheidend sind also die vertraglichen Vereinbarungen. Als Pflichtpraktikum unterliegt das Praktikum in der Klasse 11 der Fachoberschule nicht dem Mindestlohn. Manche Praktikumsbetriebe leisten aber eine Aufwandsentschädigung.
  • Urlaub: In den Hinweisen des Niedersächsischen Kultusministeriums wird davon ausgegangen, dass das Praktikum während des gesamten Schuljahres einschließlich der Ferienzeiten durchgeführt wird. Konkret wird der Urlaubsanspruch (unter Berücksichtigung der tarifvertraglichen Bestimmungen bzw. betrieblicher Regelungen) von den Vertragspartnern vereinbart, d. h. grundsätzlich gilt die vertraglich festgelegte Urlaubsdauer. Auf jeden Fall muss der Urlaub während der Schulferien gewährt werden, damit die Schülerin oder der Schüler keinen Unterricht versäumt.
  • Sozialversicherung: Durch das Pflichtpraktikum in der Klasse 11 der Fachoberschule kommt keine Sozialversicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zustande. Die Praktikantinnen und Praktikanten sind allerdings unfallversichert (siehe nächster Punkt).
  • Unfallversicherung: Die Schülerinnen und Schüler sind bei Unfällen in der Schule sowie auf den Wegen zwischen der Schule und ihrer Wohnung durch den Gemeindeunfallversicherungsverband versichert. Schadensmeldungen müssen unverzüglich der Schule vorgelegt werden.
    Für die Unfälle in den Praktikumszeiten ist der Unfallversicherungsträger des jeweiligen Praktikumsunternehmens zuständig.
  • Haftpflichtversicherung: In Haftpflichtfällen werden Personen- oder Sachschäden, die durch die Praktikantinnen oder Praktikanten im Praktikumsbetrieb entstehen, durch den Kommunalen Schadensausgleich geregelt. Dies gilt nicht für Schadensfälle in den Räumlichkeiten von Kunden der Praktikumsbetriebe; hierfür ist die betriebliche Haftpflichtversicherung zuständig. Schadensmeldungen müssen auch hier der Schule unverzüglich gemeldet werden.

Die Praktikantinnen und Praktikanten führen als Praktikumsnachweis ein wöchentliches Berichtsheft, aus dem in Kurzform die Ausbildungsinhalte und abgeleisteten Arbeitsstunden ersichtlich sind. Dieses Berichtsheft wird dem Praktikumsbetrieb und der Schule regelmäßig zur Überprüfung und Unterschrift vorgelegt. Hinweise zur richtigen Führung des werden in der Schule gegeben.

Zum 31. Januar ist der Schule eine Zwischenbescheinigung des Praktikumsbetriebs vorzulegen. Das Formular ist über unsere Homepage erhältlich.

Am Ende des Praktikums hat der Praktikumsbetrieb eine Bescheinigung über die ordnungsgemäße und erfolgreiche Ableistung des Praktikums auszustellen. Auch der Vordruck dieser Praktikumsbescheinigung ist über die Homepage der Otto-Bennemann-Schule erhältlich. Für die Anerkennung des Praktikums müssen dabei die quantitativen und qualitativen Anforderungen ausdrücklich als erfüllt bestätigt und nachgewiesen werden. Im Einzelnen muss der Praktikumsbetrieb

  • die Dauer des Praktikums mit mindestens 960 Arbeitsstunden bescheinigen (die Stundenzahl ist in der Praktikumsbescheinigung ausdrücklich zu erwähnen);
  • nachweisen, auf welchen unterschiedlichen Arbeitsplätzen das Praktikum abgeleistet wurde;
  • nachweisen, dass ein umfassender Überblick über betriebliche Abläufe vermittelt wurde;
  • nachweisen, dass Inhalte einer dem jeweiligen Schwerpunkt entsprechenden Berufsausbildung vermittelt wurden und den dem Praktikum zu Grunde liegenden Ausbildungsberuf konkret benennen.

Im Falle eines Wechsels des Praktikumsbetriebes ist dieser Nachweis für jedes Praktikum separat zu erbringen.

Zuständig für die Anerkennung des Praktikums ist nach den rechtlichen Vorgaben die Noten- und Versetzungskonferenz der jeweiligen Klasse. Da diese Konferenzen an der Otto-Bennemann-Schule in der vorletzten Unterrichtswoche des jeweiligen Schuljahres durchgeführt werden, muss die Praktikumsbescheinigung ca. 14 Tage vor Ende des Schuljahres von den Schülerinnen und Schülern vorgelegt werden.

Die Klasse 12 der Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung schließt mit einer schriftlichen Abschlussprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik sowie im berufsbezogenen Lernbereich des jeweiligen Schwerpunktes ab.

Die Bearbeitungszeit bei der schriftlichen Prüfung beträgt in den Fächern Englisch und Mathematik jeweils drei, in Deutsch und dem berufsbezogenen Lernbereich jeweils vier Zeitstunden.

Eine mündliche Prüfung wird auf Beschluss des Prüfungsausschusses durchgeführt, wenn sie zur Klärung von Endzensuren erforderlich ist; sie kann sich auf alle Fächer und Lerngebiete der Stundentafel beziehen.

Die Prüfungsleistungen fließen in die Abschlussnote für das jeweilige Fach und in die Abschlussnoten für die Lernbereiche ein.

Der erfolgreiche Besuch der Klasse 11 bietet lediglich die Möglichkeit der Versetzung in die Klasse 12; ein zusätzlicher schulischer Abschluss wird nach der Klasse 11 nicht vergeben.

Mit dem erfolgreichen Abschluss der Klasse 12 wird die Fachhochschulreife erworben. Diese berechtigt

  • zum Studium jeder Fachrichtung an allen Fachhochschulen der Bundesrepublik Deutschland,
  • zum Studium fachgebundener Studiengänge an Universitäten des Landes Niedersachsen (z. B. Wirtschaftswissenschaften, Wirtschaftsinformatik, Sozialwissenschaften oder Lehramtsstudiengänge),
  • zum Besuch der 13. Klasse der Berufsoberschule Wirtschaft, die in einem Jahr zur fachgebundenen oder allgemeinen Hochschulreife führt (Voraussetzung: erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung), und
  • zum Eintritt in die Qualifizierungsphase der gymnasialen Oberstufe und des Beruflichen Gymnasiums Wirtschaft (Voraussetzung: Es wurde bereits vier Jahre eine zweite Fremdsprache erlernt.).

Daneben ermöglicht die Fachhochschulreife unter anderem den Einstieg in die Ausbildung für den gehobenen Dienst (Laufbahngruppe 2) bei Behörden und Polizei sowie in die Offizierslaufbahn bei der Bundeswehr.

Der Besuch der Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung an der Otto-Bennemann-Schule ist grundsätzlich kostenfrei. Notwendige Schulbücher können entweder selbst gekauft oder gegen Entgelt an unserer Schule entliehen werden (je nach Schwerpunkt maximal ca. 50,00 € für zwei Jahre).

Für eine staatliche Förderung des Schulbesuches gelten die Bestimmungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG). Genauere Informationen erhalten Sie bei den kommunalen Ämtern für Ausbildungsförderung oder im Internet beispielsweise unter folgenden Adressen: www.bafög.de und www.bafoeg-rechner.de.

Anmeldungen werden in jedem Jahr vom 01. Februar bis zum 20. Februar für das darauf folgende Schuljahr entgegengenommen. Später eingehende Anmeldungen können nur berücksichtigt werden, wenn noch Schulplätze frei sind.

Die Anmeldeformulare sind über die Schulhomepage hier und in den Sekretariaten beider Schulstandorte erhältlich. Die der Anmeldung beizufügenden Unterlagen sind

  • für die Klasse 11:
    • tabellarischer Lebenslauf (Lichtbild nicht erforderlich)
    • Kopie des letzten Schulzeugnisses – Halbjahreszeugnis
    • Kopie des Zeugnisses über den Sekundarabschluss I (Realschulabschluss) – falls schon vorhanden
    • Kopien der Zeugnisse einer eventuell bereits besuchten berufsbildenden Schule
    • Nachweis eines Praktikumsplatzes
    • Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit über ein Beratungsgespräch
  • für die Klasse 12:
    • tabellarischer Lebenslauf (Lichtbild nicht erforderlich)
    • Kopie des Zeugnisses über den Sekundarabschluss I (Realschulabschluss)
    • Nachweis über eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung – falls schon vorhanden
    • Kopie des Abschlusszeugnisses bzw. der bisherigen Jahreszeugnisse der Berufsschule
    • Kopie des Zeugnisses der Berufsfachschule Wirtschaft oder der Einführungsphase des Wirtschaftsgymnasiumsund Bescheinigung des Praktikumbetriebs über ein ordnungsgemäßes Praktikum – bei Anmeldung ohne Berufsabschluss

Bitte reichen Sie keine Originalzeugnisse, sondern nur Kopien ein. Eine Bearbeitung der Anmeldung kann nur erfolgen, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und der Anmeldebogen vollständig ausgefüllt ist.

Nach Ablauf der Anmeldefrist findet ein Auswahlverfahren statt, bei dem unter anderem der Leistungsstand in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik sowie das gesamte Leistungsbild, das zahlenmäßige Verhältnis zwischen Anmeldungen und vorhandenen Schulplätzen und eine eventuell noch bestehende Schulpflicht berücksichtigt werden.

Ein vorliegender Praktikumsvertrag verpflichtet die Schule dabei nicht, die Bewerberin oder den Bewerber aufzunehmen.

Etwa sechs bis acht Wochen nach Ende der Anmeldefrist erfolgt eine schriftliche Benachrichtigung über die Zusage und den Termin des ersten Unterrichtstages, die Aufnahme in eine Warteliste oder die Ablehnung.

Jede Aufnahme erfolgt unter dem Vorbehalt, dass mit Beginn des Schuljahres die Zahl der Schülerinnen und Schüler ausreicht, um eine Klasse einzurichten.

  • Die Fachoberschule führt in nur zwei Jahren vom Sekundarabschluss I – Realschulabschluss zur Fachhochschulreife. Für Schülerinnen und Schüler mit einschlägiger Berufsausbildung ist dieser Abschluss sogar in nur einem Jahr zu erreichen.
  • Die Fachhochschulreife berechtigt zum Studium an allen deutschen Fachhochschulen. Diese Hochschulzugangsberechtigung ist nicht auf einzelne Studienfächer beschränkt.
  • Zusätzlich berechtigt die in Niedersachsen erworbene Fachhochschulreife zum Studium fachgebundener Studiengänge an niedersächsischen Universitäten.
  • An der Fachoberschule wird im festen Klassenverband und nach vorgegebenem Stundenplan unterrichtet. Dies kann die Orientierung an der Schule erheblich erleichtern.
  • Die Fachoberschülerinnen und -schüler profitieren durch ihr Praktikum oder ihre Berufsausbildung von der engen Verknüpfung zwischen Theorie und Praxis.
  • Die Fachoberschülerinnen und -schüler werden, je nach gewähltem Schwerpunkt, gezielt auf Wirtschafts-, Verwaltungs- oder Informatikstudiengänge vorbereitet und vertiefen ihre Allgemeinbildung.
  • Schülerinnen und Schüler, die sowohl die Klasse 11 als auch die Klasse 12 besuchen, lernen in ihrem Praktikum einen Ausbildungsberuf kennen und schaffen sich damit eine gute Grundlage für eine Berufsausbildung in derselben Fachrichtung.

Die Informationsabende für Eltern, Schülerinnen und Schüler finden jeweils Ende Januar und Anfang Februar eines Jahres in der Otto-Bennemann-Schule, Standort Blasiusstraße 5 statt (siehe Termine).

Weitere Fragen beantworten wir gern telefonisch über das Sekretariat Blasiusstraße, 0531 470 7840.

Unter dieser Nummer oder per E-Mail können Sie gegebenenfalls auch einen Termin mit der zuständigen Koordinatorin für die Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung, Frau Studiendirektorin Birgit Mertens, vereinbaren.