Die Stadt Braunschweig ist verpflichtet, Schülerinnen und Schüler, die im Stadtgebiet wohnen unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern oder ihnen oder ihren Erziehungsberechtigten die notwendigen Aufwendungen für den Schulweg auf Antrag zu erstatten. Der Anspruch besteht gemäß der Schülerbeförderungssatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Form, soweit der kürzeste, ausreichend sichere Schulweg für die im Stadtgebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler der Otto-Bennemann-Schule
mehr als 2 km zu Fuß beträgt. Die Beantragung erfolgt online hier (https://schuelerbefoerderung.braunschweig.de/).
Alle anderen Schülerinnen und Schüler können eine Schüler-Monatskarte des Verkehrsverbundes der Region Braunschweig nutzen.
Voraussetzung hierfür ist die Beantragung einer Kundenkarte.
Den Antrag finden Sie hier.
Weitere Informationen finden Sie hier.