Ab dem Schuljahr 2020/21 wird die Beschulung neuer Klassen der Kaufleute und Servicefachkräfte für Dialogmarketing an unserer Schule ausgesetzt. Die bestehenden Klassen werden fortgeführt.
Kunden fordern heute eine optimale und effiziente Betreuung offensiv ein und wechseln schneller zur Konkurrenz. Ein professionelles Dialogmarketing von Unternehmen, aber auch öffentlicher Einrichtungen, konzipiert daher eine optimale strategische Ausrichtung in den Bereichen Gestaltung und Steuerung von Kundenkontakten. Ziel ist es immer, langfristige Kundenbeziehungen aufzubauen und zu erhalten.
Diese Aufgaben werden zunehmend von Call Centern bzw. Service- und Kunden-Centern wahrgenommen, was sich auch in vielfältigen Stellenangeboten am Arbeitsmarkt spiegelt.
Die gesetzliche Grundlage bildet die Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Dialogmarketing/zur Kauffrau für Dialogmarketing.
Grundlage für den Lehrplan der Otto-Bennemann-Schule ist der Rahmenlehrplan für die Ausbildungsberufe Kaufmann für Dialogmarketing/Kauffrau für Dialogmarketing und Servicefachkraft für Dialogmarketing der Kultusministerkonferenz.
Für den allgemein bildenden Bereich ist auf die schulischen Lehrpläne zu verweisen, die auf der Grundlage der Rahmenrichtlinien erstellt wurden und die für alle Berufsschulklassen gelten.
Der berufsbezogene Unterricht an der Otto-Bennemann-Schule umfasst folgende Inhalte:
Übersicht über die Lernfelder für den Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau für Dialogmarketing | ||||
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Zeitrichtwerte in Unterrichtsstunden | ||||
Nr. | Lernfelder | 1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr |
1 | Die Ausbildung im Dialogmarketing mitgestalten | 60 | ||
2 | Dienstleistungen im Dialogmarketing analysieren und vergleichen | 60 | ||
3 | Mit Kundinnen und Kunden kommunizieren | 80 | ||
4 | Simultan Gespräche führen, Datenbanken nutzen und Informationen verarbeiten | 40 | ||
5 | Kundinnen und Kunden im Dialogmarketing betreuen und binden | 80 | ||
6 | Bestimmungsfaktoren der Kundennachfrage gestalten | 40 | ||
7 | Den betriebswirtschaftlichen Beitrag eines Projektes zum Unternehmenserfolg bewerten | 60 | ||
8 | Kundinnen und Kunden gewinnen und Verkaufsgespräche führen | 80 | ||
9 | Projekte im Dialogmarketing vorbereiten, durchführen und dokumentieren | 100 | ||
10 | Personaleinsatz planen und Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter führen | 80 | ||
11 | Geschäftsprozesse im Dialogmarketing erfolgsorientiert steuern | 80 | ||
12 | Die Qualität der Auftragsdurchführung überwachen und optimieren | 40 | ||
13 | Dienstleistungen der Dialogmarketing-Branche vermarkten | 80 | ||
Gesamtstunden | 320 | 280 | 280 |
Zwischenprüfung
Zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres findet eine Zwischenprüfung statt. Sie wird in schriftlicher Form (überwiegend Aufgaben nach dem Prinzip „Multiple Choice“) durchgeführt. In 120 Minuten sind 60 praxisbezogene Fälle und Aufgaben aus folgenden Bereichen zu lösen:
Abschlussprüfung
(1) Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
(2) Die Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen:
(3) Die Anforderungen in den Prüfungsbereichen sind:
1. im Prüfungsbereich Gestaltung und Vertrieb von Dienstleistungen:
In höchstens 60 Minuten soll der Prüfling praxisbezogene Aufgaben oder Fälle bearbeiten und dabei zeigen, dass er die Instrumente und Techniken der Kundenbetreuung, Kundenbindung und Kundengewinnung einsetzen und Leistungen der Dialogmarketing-Branche zielgruppenorientiert gestalten und vermarkten sowie dabei rechtliche Rahmenbedingungen berücksichtigen kann;
2. im Prüfungsbereich Projektmanagement im Dialogmarketing:
In höchstens 150 Minuten soll der Prüfling praxisbezogene Aufgaben oder Fälle bearbeiten und dabei zeigen, dass er Projekte organisieren, koordinieren und aus kaufmännischer Sicht steuern und auswerten kann.
3. im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde:
In höchstens 60 Minuten soll der Prüfling praxisbezogene Aufgaben oder Fälle bearbeiten und dabei zeigen, dass er allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen kann;
4. im Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch:
Der Prüfling soll im Rahmen eines Fachgespräches anhand einer von zwei ihm zur Wahl gestellten praxisbezogenen Aufgaben zeigen, dass er Gespräche mit Auftraggebern systematisch führen, zielgruppenorientiert kommunizieren und Gesprächsführungstechniken situationsbezogen anwenden kann. Ferner soll er nachweisen, dass er Aufgabenstellungen analysieren, Zielstellungen erkennen, Aspekte des Marketings berücksichtigen und betriebswirtschaftliche Zusammenhänge erläutern kann. Bei der Aufgabenstellung ist der Leistungsschwerpunkt des Ausbildungsbetriebes zu berücksichtigen.
Dem Prüfling ist für die von ihm gewählte Aufgabe eine Vorbereitungszeit von höchstens 15 Minuten zu gewähren. Das Fachgespräch soll die Dauer von 30 Minuten nicht überschreiten.
Wer beruflich vorankommen will und eine leitende Position anstrebt, kann eine Aufstiegsweiterbildung ins Auge fassen, beispielsweise eine Weiterbildung als Dialogmarketingfachwirt. Diese schließt mit einer Prüfung des DDV (Deutscher Dialogmarketing Verband) ab. Absolventen erhalten das Diplom „Dialogmarketingfachwirt – Fachwirt DDV“.
Mögliche schulische Zusatzqualifikationen finden Sie hier.