Kaufleute für Versicherungen und Finanzanlagen
Kaufleute für Versicherungen und Finanzanlagen in der Fachrichtung Versicherung
Kaufleute für Versicherungen und Finanzen in der Fachrichtung Finanzberatung
Die gesetzliche Grundlage bildet die Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen/zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen.
Grundlage für den Lehrplan der Otto-Bennemann-Schule ist der Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen und Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen der Kultusministerkonferenz.
Die Inhalte des berufsbezogenen Unterrichts sind nach Lernfeldern strukturiert. Ausgangspunkt der Lernfeldorientierung sind konkrete berufliche Problemstellungen, die aus dem praktischen Handlungsfeld abgeleitet werden und an denen die Auszubildenden Fachwissen erarbeiten. Der Umgang mit aktuellen Medien und Software zur Informationsbeschaffung wird ebenfalls integrativ vermittelt.
Der berufsbezogene Unterricht wird ergänzt durch allgemein bildende Fächer. Während im Politikunterricht z. B. politischen Rahmenbedingungen und die unterschiedlichen Interessenlagen vermittelt werden, berücksichtigt der Deutsch- und Englischunterricht verstärkt den Kommunikationsaspekt im Hinblick auf die Lernfelder des Lehrplans.
Der berufsbezogene Unterricht an der Otto-Bennemann-Schule umfasst folgende Inhalte:
Übersicht über die Lernfelder für den Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen | ||||
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Lernfelder | Zeitrichtwerte in Unterrichtsstunden | |||
Nr. | 1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr | |
1 | Die eigene Rolle im Betrieb und Arbeitsleben mitgestalten | 40 | ||
2 | Kundenberatungsgespräche zu Versicherungsverträgen vorbereiten | 40 | ||
3 | Kunden über verschiedene Kommunikations- und Vertriebskanäle gewinnen | 40 | ||
4 | Kunden im Bedarfsfeld Wohnen beraten | 120 | ||
5 | Kunden im Bedarfsfeld Rechtstreitigkeiten und Ansprüche Dritter beraten | 80 | ||
6 | Kunden im Bedarfsfeld Mobilität und Reisen beraten | 80 | ||
7 | Kunden im Bedarfsfeld Arbeitskraft beraten | 60 | ||
8 | Kunden im Bedarfsfeld Gesundheit beraten | 60 | ||
9 | Geschäftsprozesse erfassen und dokumentieren | 80 | ||
10 | Kunden im Bedarfsfeld Finanzanlagen beraten | 60 | ||
11 | Kunden im Bedarfsfeld Altersversorgung und Absicherung der Hinterbliebenen beraten | 60 | ||
12 | Geschäftsprozesse steuern und Bestandskundschaft im Lebenszyklus binden | 80 | ||
13 | Wirtschaftliche Einflüsse auf den Versicherungsmarkt analysieren und beurteilen | 80 | ||
Gesamtstunden | 320 | 280 | 280 |
Die Zwischenprüfung findet in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres in schriftlicher Form statt. Sie dient dazu, die Kenntnisse und Fertigkeiten eines Auszubildenden in der Mitte der Ausbildungszeit festzustellen. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
Durch die Abschlussprüfung werden die Kompetenzbereiche Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz geprüft.
Die Abschlussprüfung für Auszubildende der Fachrichtung Versicherung besteht aus den Prüfungsbereichen
Die Prüfung für Auszubildende der Fachrichtung Finanzberatung besteht aus den Prüfungsbereichen
Die Abschlussprüfung wird in den Prüfungsbereichen 1 und 2 bei beiden Fachrichtungen schriftlich und in den Prüfungsbereichen 3 und 4 mündlich durchgeführt. Im schriftlichen Prüfungsbereich Versicherungswirtschaft und Leistungsmanagement bzw. Versicherungswirtschaft und Anlage in Finanzprodukten wird die Fach- und Methodenkompetenz durch offene und halboffene praxisbezogene Aufgaben und Fälle überprüft. Im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde dominieren gebundene Aufgabentypen.
Im Prüfungsbereich Kundenberatungsgespräch erhält der Prüfling zwei Aufgaben zur Auswahl, in denen neben der Sozialkompetenz auch die Fach- und Methodenkompetenz Gegenstand der Prüfung sind. Hierbei handelt es sich um offene Fallsituationen.
Im Prüfungsbereich „Fallbezogenes Fachgespräch“ ist Grundlage für das Fachgespräch eine der beiden gewählten Wahlqualifikationseinheiten und die hierzu selbstständig durchgeführte betriebliche Fachaufgabe.
Es gibt folgende Möglichkeiten für eine berufliche Weiterbildung:
Diese versicherungsspezifische Weiterbildung steht grundsätzlich allen Kaufleuten für Versicherungen und Finanzen als aufbauende Weiterbildung offen. Der Großteil der Teilnehmer absolviert diese Weiterbildung im Anschluss an die Erstausbildung „Kaufmann für Versicherungen und Finanzen“. Die zweijährige berufsbegleitende Weiterbildung vermittelt im ersten Jahr neben betriebs- und volkswirtschaftlichen Grundlagen auch Einblicke in juristische Zusammenhänge und einen umfassenden Überblick über die Versicherungsbetriebslehre. Im zweiten Jahr wird aus dem Wahlbereich der produkt- und funktionsorientierten Qualifikationen jeweils ein Fach zusammen mit dem Pflichtfach Kommunikation und Management vermittelt.
Dieses ebenfalls berufsbegleitende Studium baut fachlich auf dem „Geprüften Versicherungsfachwirt“ auf und richtet sich an Mitarbeiter, die studieren und trotzdem ihren Beruf nicht aufgeben wollen. Insofern stellt es eine Alternative zum Vollzeitstudium an einer Hochschule dar. Es ist wirtschaftswissenschaftlich ausgerichtet und schafft in der Verknüpfung der fachbezogenen Schwerpunkte mit Sozial- und Methodenkompetenz in vielen Unternehmen die Grundlage, sich für mittlere und höhere Führungspositionen zu qualifizieren.
Das berufsbegleitende Ergänzungsstudium Bachelor of Insurance Practice (DVA) ermöglicht Versicherungsbetriebswirten (DVA), ihren branchenweit hoch angesehenen Abschluss „Bachelor of Arts2 zu ergänzen. Der Studiengang dient der Ergänzung des DVA-Studiums auf den Umfang eines gleichrangigen Vollzeitstudiums und umfasst Fachgebiete, die das Studium zum Versicherungsbetriebswirt (DVA) erweitern und vertiefen. Das Lernen erfolgt in Präsenz- und Selbstlernphasen, d. h. es findet ein Wechsel zwischen den Lernorten Fachhochschule Köln und eigenem Schreibtisch zu Hause statt.