Kaufmann/-frau im Einzelhandel

Kaufleute im Einzelhandel verkaufen Konsumgüter wie z. B. Bekleidung, Spielwaren, Nahrungsmittel, Unterhaltungselektronik oder Einrichtungsgegenstände an Endkunden. Sie führen Beratungsgespräche mit Kunden, verkaufen Waren und bearbeiten Reklamationen.

Außerdem planen sie den Einkauf, bestellen Waren und nehmen Lieferungen entgegen. Anschließend prüfen sie die Qualität der gelieferten Ware und sorgen für eine fachgerechte Lagerung. Sie zeichnen die Ware aus und helfen beim Auffüllen der Verkaufsregale und -theken sowie bei der Gestaltung der Verkaufsräume. Auch bei der Planung und Umsetzung von werbe- und verkaufsfördernden Maßnahmen wirken Kaufleute im Einzelhandel mit. Dazu beobachten sie den Markt und planen die Sortimentsgestaltung. Sie führen Lagerdateien und -statistiken. Wenn eine Inventur ansteht, führen sie die Warenbestandsprüfung mithilfe mobiler Datenerfassungsgeräte durch.

Hinter den Kulissen übernehmen Kaufleute im Einzelhandel weitere betriebswirtschaftliche Aufgaben. Sie prüfen und verbuchen Belege, kontrollieren und bezahlen Rechnungen, versenden Zahlungserinnerungen und kalkulieren Verkaufspreise. Beim Erstellen und Auswerten von Bilanzen und Ergebnisrechnungen sind sie ebenfalls beteiligt. Sie führen Verhandlungen mit Banken und Versicherungen sowie mit Lieferanten und wickeln den anfallenden Schriftverkehr ab. Im Bereich Personalwesen rechnen sie z.B. Löhne, Gehälter und Abgaben ab oder übernehmen andere Aufgaben, die bei der Einstellung, Versetzung, Beförderung, bei Urlaub und bei der Entlassung von Mitarbeitern zu erledigen sind. Sie stellen Personaleinsatzpläne auf oder wirken bei der Organisation und Durchführung der betrieblichen Aus- und Weiterbildung mit.

 

Die gesetzliche Grundlage bildet die Verordnung über die Berufsausbildungen zum Verkäufer und zur Verkäuferin sowie zum Kaufmann im Einzelhandel und zur Kauffrau im Einzelhandel.

Grundlage für den Lehrplan der Otto-Bennemann-Schule ist der Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Kaufmann im Einzelhandel/Kauffrau im Einzelhandel und Verkäufer/Verkäuferin der Kultusministerkonferenz.

Der berufsübergreifende Lernbereich umfasst die Fächer Deutsch/Kommunikation, Englisch/Kommunikation, Politik, Sport und Religion. Die beiden letztgenannten Fächer werden allerdings im Bereich Einzelhandel aus organisatorischen Gründen zurzeit nicht erteilt.

Wochenstunden im berufsübergreifenden Lernbereich
Fach1. Jahr2. Jahr3. Jahr
Deutsch/Kommunikation2  1
Englisch/Kommunikation2  
Politik21

Der Unterricht im berufsbezogenen Lernbereich wird an der Otto-Bennemann-Schule von zwei Lehrkräften unterrichtet, die sich diesen aufteilen. Im Stundenplan ist dies als  „Berufsspezifischer Unterricht, Teil 1“ (BU1) und „Berufsspezifischer Unterricht, Teil 2“ (BU2). ausgewiesen. Jedem BU sind Lernfelder zugeordnet. Jedes Lernfeld wird mit einer Note abgeschlossen. Am Schuljahresende ermitteln die Lehrkräfte, die den berufsspezifischen Unterricht erteilt haben, zusätzlich noch eine gemeinsame Note für den Berufsbezogenen Lernbereich. Diese Note erscheint dann ebenso auf dem Zeugnis wie die Noten für die einzelnen Lernfelder.

Übersicht über die Lernfelder für den Ausbildungsberuf
Kaufmann im Einzelhandel/Kauffrau im Einzelhandel
Zeitrichtwerte in Unterrichtsstunden
Nr.Lernfeld1. Jahr2. Jahr3. Jahr
1Das Einzelhandelsunternehmen repräsentieren (BU2)80  
2Verkaufsgespräche kundenorientiert führen (BU1)80  
3Kunden im Servicebereich Kasse betreuen (BU2)80  
4Waren präsentieren (BU1)40  
5Werben und den Verkauf fördern (BU1)40  
6Waren beschaffen (BU2) 60 
7Waren annehmen, lagern, pflegen (BU1) 60 
8Geschäftsprozesse erfassen und kontrollieren (BU2) 60 
9Preispolitische Maßnahmen vorbereiten und durchführen (BU1)  40
10Besondere Verkaufssituationen bewältigen (BU1)  40
11Geschäftsprozesse erfolgsorientiert steuern (BU2)  80
12Mit Marketingkonzepten Kunden binden (BU1)60
13Personaleinsatz planen und Mitarbeiter führen (BU1)60

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Ein Einzelhandelsunternehmen leiten und entwickeln (BU2)

  80
Gesamtstunden320280280

Die Abschlussprüfung gliedert sich im drei Teile, von denen der erste bereits nach dem zweiten Ausblildungsjahr zu absolvieren ist.

Teil I der Abschlussprüfung nach zwei Ausbildungsjahren mit den schriftlichen Prüfungsbereichen:

  • Verkauf und Marketing (90 Minuten)
  • Warenwirtschaft und Rechnungswesen (90 Minuten)
  • Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten)

Teil II der Abschlussprüfung nach drei Ausbildungsjahren mit dem schriftlichen Prüfungsbereich

  • Geschäftsprozesse im Einzelhandel (105 Minuten)

Teil III der Abschlussprüfung nach drei Ausbildungsjahren mit dem mündlichen Prüfungsbereich

  • Fallbezogenes Fachgespräch (20 Minuten, 15 Minuten Vorbereitungszeit)

Die Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:

PrüfungsteilGewichtung
Verkauf und Marketing15%
Warenwirtschaft und Rechnungswesen10%
Wirtschafts- und Sozialkunde 10%
Geschäftsprozesse im Einzelhandel 25%
Fallbezogenes Fachgespräch 40%


Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen

  • im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung,
  • im Prüfungsbereich „Geschäftsprozesse im Einzelhandel“ und
  • im Prüfungsbereich „Fallbezogenes Fachgespräch“

mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden sind.