Personaldienstleistungskaufmann/-frau

Unternehmen sind oft gefordert, ihren Personaleinsatz flexiblen zu planen. An diesem Prozess sind u.a. Personaldienstleistungskaufleute beteiligt – sie beschaffen für ein Kundenunternehmen das nachgefragte Personal und koordinieren den Personaleinsatz. Außerdem akquirieren sie Aufträge und betreuen die Kundenunternehmen. Nach der Ausbildung können sich Personaldienstleistungskaufleute bei Personaldienstleistungsunternehmen, Personalberatungen und Personalabteilungen größerer Unternehmen bewerben.

Die gesetzliche Grundlage bildet die Verordnung über die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/zur Personaldienstleistungskauffrau.

Grundlage für den Lehrplan der Otto-Bennemann-Schule ist der Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Personaldienstleistungskaufmann/Personaldienstleistungskauffrau der Kultusministerkonferenz.

Der allgemeinbildende Unterricht umfasst jeweils zwei Wochenstunden Deutsch/Kommunikation, Englisch/Kommunikation sowie Politik im ersten Ausbildungsjahr. Im zweiten und dritten Ausbildungsjahr wird jeweils eine Stunde Politik erteilt.

Der berufsbezogene Unterricht gliedert sich gemäß dem von der Kultusministerkonferenz beschlossenen Rahmenlehrplan in folgende zwölf Lernfelder:

Übersicht über die Lernfelder für den Ausbildungsberuf
Personaldienstleistungskaufmann/-kauffrau
Zeitrichtwerte in
Unterrichtsstunden
Nr.Lernfelder 1. Jahr2. Jahr3. Jahr
1 Die Ausbildung verantwortlich mitgestalten 40
2 Struktur und Geschäftsfelder des Ausbildungsbetriebes erkunden und präsentieren 80
3 Personalsachbearbeitung durchführen 100
4 Personal gewinnen 100
5 Personal einstellen 80
6 Personaleinsatz vorbereiten und durchführen 80
7 Personaldienstleistungen vermarkten 60
8 Betriebliche Werteprozesse dokumentieren und auswerten 60
9 Aufträge akquirieren und bearbeiten 100
10 Personal führen und fördern 80
11 Rahmenbedingungen für Personaldienstleistungen berücksichtigen 60
12 Berufsbezogenes Projekt planen, durchführen und auswerten 40
Gesamtstunden 320 280 280

Zur Mitte des zweiten Ausbildungsjahres findet eine Zwischenprüfung statt. Sie wird in schriftlicher Form (überwiegend Aufgaben nach dem Prinzip „Multiple Choice“) durchgeführt. In 120 Minuten sind 60 praxisbezogene Fälle und Aufgaben aus folgenden Bereichen zu lösen:

  1. Personalgewinnung und Personaleinsatz
  2. Personalsachbearbeitung
  3. Berufsbezogene Rechtsanwendungen
  4. Wirtschafts- und Sozialkunde

Das Ergebnis der Zwischenprüfung geht nicht in die Note der Abschlussprüfung ein. Jedoch entscheidet es über die Möglichkeit der Verkürzung der Ausbildungszeit.

Die Abschlussprüfung besteht aus drei schriftlichen Teilen und einem mündlichen, dem fallbezogenen Fachgespräch. Schriftlich werden folgende Bereiche geprüft:

Im Prüfungsbereich Personalwirtschaftliche Prozesse (90 Minuten) sollen Aufgaben zu folgenden Inhalten bearbeitet werden: Personal gewinnen, auswählen und einsetzen; Personalsachbearbeitung durchführen; rechtliche Vorschriften anwenden sowie Gesundheitsschutz bei der Arbeit und Umweltschutz berücksichtigen.

Im Prüfungsbereich Auftragsgewinnung, -bearbeitung und -steuerung soll in maximal 120 Minuten eine schriftliche Arbeitsaufgabe bearbeitet sowie hierüber in höchstens 10 Minuten ein fallbezogenes Fachgespräch geführt werden.

Der Prüfungsbereich Personal- und Kundenberatung wird in Form eines fallbezogenen Fachgesprächs durchgeführt, das eine der folgenden Tätigkeiten zum Inhalt hat: Bewerberrekrutierung, Arbeitsvermittlung, Kundenberatung, Einsatzvorbereitung oder Personalführung und -betreuung. Die Prüfungszeit für das Fachgespräch beträgt höchstens 20 Minuten, die Vorbereitungszeit höchstens 15 Minuten.

Im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde sollen allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt in schriftlichen Aufgaben dargestellt und beurteilt werden. Die maximale Prüfungsdauer beträgt 60 Minuten.

Um den Anforderungen des Arbeitsalltags gerecht zu werden, müssen Personaldienstleistungskaufleute ihr Fachwissen stets aktuell halten und ihre Fachkenntnisse erweitern.

Wer beruflich vorankommen will und eine leitende Position anstrebt, kann eine Aufstiegsweiterbildung ins Auge fassen, beispielsweise eine Weiterbildung als Personalfachkaufmann/-frau IHK.

Darüber hinaus haben Personen mit einer Hochschulzugangsberechtigung die Möglichkeit, ein Studium in Betracht zu ziehen.

Informationen zu konkreten Aufstiegsweiterbildungen bietet die Datenbank BERUFENET in der Rubrik „Weiterbildung“ unter dem Navigationspunkt „Tätigkeit“.

Mögliche schulische Zusatzqualifikationen finden Sie hier.