Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/-r

Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte arbeiten in einem Beruf, der zwei Berufsbilder – das des Rechtsanwalt und das des Notars – vereint.

In Niedersachsen können Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte bei einem „Anwaltsnotar“ arbeiten und sowohl anwaltliche als auch notarielle Tätigkeiten ausführen.

Im Notariat sind sie unentbehrliche Fachkräfte und i. d. R. erste Ansprechpartner für die Beteiligten. Empathie und beteiligtenorientierte Kommunikation gehören zu ihrem Berufsalltag.

Ihre Tätigkeit umfasst neben der allgemeinen Büroorganisation in einem Notariat die Vorbereitung von Beglaubigungen und Beurkundungen, deren Vollzug, die Vornahme notwendiger Eintragungen, die Archivierung von Urkunden und sonstigen Schriftstücken, die Erstellung von Kostenrechnungen und die Überwachung des Zahlungseingangs.

Für Auszubildende, die ihre Ausbildung ab August 2015 begonnen haben, gilt die Verordnung über Berufsausbildungen zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten und zum/zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten vom 29. August 2014.

Grundlage für den Lehrplan der Otto-Bennemann-Schule ist der Rahmenlehrplan für die Ausbildungsberufe Rechtsanwaltfachangestellter und Rechtsanwaltfachangestellte, Notarfachangestellter und Notarfachangestellte, Rechtsanwalt- und Notarfachangestellter und Rechtsanwalt- und Notarfachangestellte, Patenanwaltsfachangestellter und Patenanwaltsfachangestellte der Kultusministerkonferenz.

Die schulische Ausbildung an der Otto-Bennemann-Schule wird in der

  • Grundstufe  (1. Ausbildungsjahr) an 2 Berufsschultagen mit jeweils 6 Unterrichtsstunden
  • Fachstufe I  (2. Ausbildungsjahr) an 2 Berufsschultagen mit jeweils 6 Unterrichtsstunden
  • Fachstufe II (3. Ausbildungsjahr) eintägig mit 8 Unterrichtsstunden

durchgeführt.

Der berufsbezogene Unterricht an der Otto-Bennemann-Schule umfasst folgende Inhalte:

Übersicht über die Lernfelder für den Ausbildungsberuf
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/-r
  Zeitrichtwerte in
Unterrichtsstunden
Nr. Lernfelder 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr
1 Beruf und Ausbildungsbetrieb präsentieren 80    
2 Arbeitsabläufe im Team organisieren 40    
3 Schuldrechtliche Regelungen bei der Vorbereitung und Abwicklung von Verträgen anwenden 120    
4 Ansprüche außergerichtlich geltend machen 80    
5 Aufgaben im Personalbereich wahrnehmen   40  
6 Geschäftsprozesse erfassen, kontrollieren und bewerten   40  
7 Wirtschaftliche Einflüsse auf betriebliche Entscheidungen beurteilen   40  
8 Sachenrechtliche Vorschriften bei der Auftragsbearbeitung anwenden   40  
9 Dienstordnungs- und beurkundungsrechtliche Vorschriften anwenden   40  
10 Zivilrechtliche Zahlungsansprüche gerichtlich geltend machen   80  
11 Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelverfahren begleiten     40
12 Vorgänge in der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen bearbeiten     40
13 Ehe- und Partnerschaftsverträge vorbereiten und abwickeln     40
14 Urkunden in erbrechtliche Angelegenheiten bearbeiten     40
15

Grundstückskaufverträge und Grundschuldbestellungen vorbereiten und abwickeln

    80
16 Erstanmeldungen im Handels- und Gesellschaftsrecht vorbereiten und abwickeln     40
Gesamtstunden 320 280 280

Der berufsbezogene Unterricht wird durch allgemeinbildende Fächer – Deutsch/Kommunikation, Englisch/Kommunikation, Politik, Religion und Sport – ergänzt.

Der Erwerb der Fremdsprachenkompetenz und die Nutzung von Informations- und Kommunikationssystemen sind integrierte Bestandteile der Lernfelder.

Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung drei Jahre. Bei entsprechender Vorbildung bzw. überdurchschnittlichen Leistungen kann die Ausbildung auf 2,5 Jahre verkürzt werden (Informationen werden von der Rechtsanwaltskammer Braunschweig erteilt).

Die Zwischenprüfung und die  Abschlussprüfung zum/zur Fachangestellten wird durch die von der Rechtsanwaltskammer bestellten Prüfungsausschüsse (Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Lehrer) abgenommen.

Alle Auszubildenden müssen an einer Zwischenprüfung der Rechtsanwaltskammer teilnehmen.

Prüfungsbereiche (§ 6 ReNoPat-Ausbildungsverordnung) sind:

  1. Kommunikation und Büroorganisation (60 Minuten)
  2. Rechtsanwendung (60 Minuten)

Es sind fallbezogene Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.

Die Abschlussprüfung richtet sich nach der Verordnung (§ 7 ReNoPatAusbV) und gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.

Die schriftliche Prüfungsteil findet in den Prüfungsbereichen

  1. Geschäfts- und Leistungsprozesse (60 Minuten)
  2. Rechtsanwendung im Rechtsanwalts- und Notarbereich (150 Minuten)
  3. Vergütung und Kosten (90 Minuten)
  4. Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten)

statt.

Der Prüfungsbereich Mandanten- und/oder Beteiligtenbetreuung wird im Rahmen eines fallbezogenen Fachgesprächs in einer Prüfungszeit von 15 Minuten geprüft.

Zusatzqualifikationen: z. B. Englisch, ECDL-Computerführerschein oder Europakaufmann/-frau an der Otto-Bennemann-Schule

Weiterbildung zum Rechtsfachwirt oder zum Notarfachwirt nach erfolgreicher Ausbildung möglich.