Servicekräfte für Schutz und Sicherheit sind an Schutz und Sicherung von Personen, Objekte und Werte beteiligt. Im Pfortendienst sowie bei Kontrollgängen durch die Firmengebäude und über das Betriebsgelände stellen sie sicher, dass betriebliche und gesetzliche Vorschriften, z. B. des Brand- und Umweltschutzes eingehalten werden, unberechtigte Personen die Betriebsanlagen nicht betreten und sicherheitstechnischen Einrichtungen funktionieren.
Im Veranstaltungsdienst führen sie Besucherkontrollen durch, stellen Absperrungen auf, sorgen für die ordnungsgemäße Kennzeichnung und Passierbarkeit von Fluchtwegen und Notausgängen Im Verkehrsdienst führen sie Streifengänge auf Bahnhöfen, Flughäfen oder in Verkehrsmitteln durch und nehmen Sicherheitskontrollen vor. Sie können auch als Fahrer/in oder Beifahrer/in von Werttransporten oder im Personenschutz tätig sein.
Die Ausbildung zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit dauert 2 Jahre.
An der Otto-Bennemann-Schule werden die Auszubildenden in Teilzeitform beschult, d. h. die Schülerinnen und Schüler besuchen im ersten Ausbildungsjahr die Schule an zwei Tagen in der Woche, danach nur noch an einem Tag.
Die gesetzliche Grundlage bildet die Verordnung über die Berufsausbildung zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit.
Grundlage für den Lehrplan der Otto-Bennemann-Schule ist der Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Servicekraft für Schutz und Sicherheit.
Die Ausbildung zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit dauert zwei Jahre. Der schulische Teil der Ausbildung wird in 8 Lernfelder eingeteilt, von denen je vier pro Ausbildungsjahr unterrichtet werden. Daneben werden allgemeinbildende Fächer wie Englisch/Kommunikation, Deutsch/Kommunikation und Politik unterrichtet, die die Schülerinnen und Schüler dazu befähigen sollen, sich im immer weiter öffnenden Europa zurechtzufinden und Schlüsselqualifikationen zu erlernen.
Übersicht über die Lernfelder für den Ausbildungsberuf Servicekraft für Schutz und Sicherheit | ||||
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Zeitrichtwerte in Unterrichtsstunden | ||||
Nr. | Lernfelder | 1. Jahr | 2. Jahr | |
1 | Den Ausbildungsbetrieb und seine Leistungen im Tätigkeitsfeld der Sicherheitswirtschaft präsentieren | 60 | ||
2 | Kunden und Mitarbeiter über Möglichkeiten und Rahmenbedingungen der Berufstätigkeit in der Sicherheitswirtschaft informieren | 60 | ||
3 | Bei der Planung und Umsetzung von Sicherungsmaßnahmen zur präventiven Gefahrenabwehr mitwirken | 80 | ||
4 | Aufgabenbezogene Schutz- und Sicherheitsvorschriften beachten und Maßnahmen durchführen | 80 | ||
5 | Rechtsverstöße und Gefährdungssituationen erkennen und bewerten | 80 | ||
6 | Mit Kunden und Mitarbeitern berufsspezifisch kommunizieren und kooperieren | 60 | ||
7 | Sicherheitstechnische Einrichtungen und Hilfsmittel anwenden | 60 | ||
8 | Menschen, Objekte und Werte sichern und schützen | 80 | ||
Gesamtstunden | 280 | 280 |
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung erfolgt zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres und wird in einer Prüfungszeit von 90 Minuten durchgeführt. Die Prüfung erfolgt vorwiegend mit gebundenen Aufgaben (Mehrfachwahl-, Mehrfachantwort-, Zuordnungs- und Reihenfolgeaufgaben), bei denen die Antwortmöglichkeiten vorgegeben sind.
Abschlussprüfung
Schriftlich (am Ende des zweiten Ausbildungsjahres)
Mündlich
Durchführung eines fallbezogenen Fachgesprächs (20 min), einschließlich vorheriger Dokumentationen über zwei praktisch durchgeführte komplexe Arbeiten aus dem Einsatzbereich des Auszubildenden.