Steuerfachangestellte sind die qualifizierten Mitarbeiter in den Einzelpraxen und Gesellschaften der Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer. Sie unterstützen den Praxisinhaber bei seiner steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratungstätigkeit für Mandanten aus Industrie, Handel, Handwerk sowie dem Dienstleistungs- und privaten Bereich. Dabei nutzen Steuerfachangestellte spezielle Fachsoftware, weil viele Geschäftsprozesse zwischen Finanzverwaltung, Mandantenunternehmen und Steuerberaterkanzleien digital verlaufen.
Steuerfachangestellte
Die Schwerpunkte der Ausbildung sind:
Weitergehende Informationen zum Ausbildungsberuf erteilt die Steuerberaterkammer Niedersachsen: www.stbk-niedersachsen.de und www.steuerdeinekarriere.de/
Die Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten dauert in der Regel drei Jahre, sie findet an den Lernorten Steuerberatungspraxis und der Otto-Bennemann Schule statt. Die Auszubildenden mit dreijähriger Ausbildungszeit besuchen unsere Schule im ersten Ausbildungsjahr an zwei Tagen, im zweiten und dritten Ausbildungsjahr an einem Tag.
Grundlage für den Lehrplan der Otto-Bennemann-Schule ist der Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Steuerfachangestellter/Steuerfachangestellte der Kultusministerkonferenz.
Die schulische Ausbildung an der Otto-Bennemann-Schule wird in der
durchgeführt.
Der Berufsschulunterricht umfasst einen allgemeinbildenden Bereich und berufsspezifischen Unterricht.
Der allgemeinbildende Bereich umfasst die Fächer Deutsch/Kommunikation, Englisch/Kommunikation, Politik, Sport und Religion.
Die Inhalte des berufsbezogenen Unterrichts sind nach Lernfeldern strukturiert. Ausgangspunkt der Lernfeldorientierung sind konkrete berufliche Lernsituationen, die aus dem praktischen Handlungsfeld abgeleitet werden und an denen die Auszubildenden in ganzheitlichen Lernprozessen Fachwissen erarbeiten.
Der berufsbezogene Unterricht an der Otto-Bennemann-Schule umfasst insbesondere folgende Inhalte:
Übersicht über die Lernfelder für den Ausbildungsberuf Steuerfachangestellte/-r | ||||
---|---|---|---|---|
Zeitrichtwerte in Unterrichtsstunden | ||||
Nr. | Lernfelder | 1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr |
1 | Die eigene Rolle im Betrieb mitgestalten und am Wirtschaftsleben teilnehmen | 80 | ||
2 | Buchführungsarbeiten durchführen | 80 | ||
3 | Umsatzsteuerrechtliche Sachverhalte bearbeiten | 120 | ||
4 | Einkommensteuererklärungen von Beschäftigten erstellen | 120 | ||
5 | Arbeitsentgelte berechnen und buchen | 60 | ||
6 | Grenzüberschreitende Sachverhalte und Sonderfälle umsatzsteuerrechtlich bearbeiten und erfassen | 40 | ||
7 | Beschaffung und Verkauf von Anlagevermögen erfassen | 60 | ||
8 | Gewinneinkünfte und weitere Überschusseinkünfte ermitteln | 120 | ||
9 | Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer ermitteln | 60 | ||
10 | Jahresabschlüsse erstellen und auswerten | 120 | ||
11 | Verwaltungsakte prüfen, Rechtsbehelfe und Anträge vorbereiten | 60 | ||
12 | Beratung von Mandantinnen und Mandanten im Team mitgestalten | 80 | ||
Gesamtstunden | 320 | 280 | 280 |
Zwischenprüfung
Im zweiten Ausbildungsjahr findet eine Zwischenprüfung mit den Prüfungsbereichen „Arbeitsabläufe organisieren“ und „Steuererklärungen vorbereiten und Buchhaltungen bearbeiten“ statt. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung besteht zunächst aus einer schriftlichen Prüfung, hier werden die folgende Bereiche geprüft:
Hat man die schriftliche Prüfung bestanden wird man zum mündlichen Teil der Prüfung zugelassen, dem Prüfungsbereich „Mandantinnen- und Mandantenberatung mitgestalten“. Hier müssen die Auszubildenden zeigen, dass sie berufsbezogene Aufgaben korrekt und vollständig lösen können und bei Beratungsgesprächen systematisch, situationsgerecht und zielorientiert unterstützen.