Steuerfachangestellte/-r

Steuerfachangestellte sind die qualifizierten Mitarbeiter in den Einzelpraxen und Gesellschaften der Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer. Sie unterstützen den Praxisinhaber bei seiner steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratungstätigkeit für Mandanten aus Industrie, Handel, Handwerk sowie dem Dienstleistungs- und privaten Bereich. Dabei nutzen Steuerfachangestellte spezielle Fachsoftware, weil viele Geschäftsprozesse zwischen Finanzverwaltung, Mandantenunternehmen und Steuerberaterkanzleien digital verlaufen. 

Steuerfachangestellte 

  • erstellen Buchführungen und Aufzeichnungen und werten diese aus,
  • führen Lohnabrechnungen durch,
  • bereiten Jahresabschlüsse vor
  • erstellen Einnahmenüberschussrechnungen,
  • bereiten die Beratung der Mandantschaft in betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten vor und unterstützen bei dieser,
  • prüfen Steuerbescheide und bereiten Rechtsbehelfe vor,
  • erstellen und bereiten Steuererklärungen sowie steuerliche Anträge vor,
  • kommunizieren und kooperieren mit internen und externen Ansprechpartnern,
  • setzen digitale Geschäftsprozesse um und
  • erkennen Verschwiegenheitspflichten und berufsrechtliche Vorgaben und halten diese ein. 

Die Schwerpunkte der Ausbildung sind:

  • Steuerwesen
  • Rechnungswesen
  • Betriebswirtschaft 
  • Wirtschaftsrecht

Weitergehende Informationen zum Ausbildungsberuf erteilt die Steuerberaterkammer Niedersachsen: www.stbk-niedersachsen.de und www.steuerdeinekarriere.de/

Die Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten dauert in der Regel drei Jahre, sie findet an den Lernorten Steuerberatungspraxis und der Otto-Bennemann Schule statt. Die Auszubildenden mit dreijähriger Ausbildungszeit besuchen unsere Schule im ersten Aus­bildungs­jahr an zwei Tagen, im zweiten und dritten Ausbildungsjahr an einem Tag.

 

Grundlage für den Lehrplan der Otto-Bennemann-Schule ist der Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Steuerfachangestellter/Steuerfachangestellte der Kultusministerkonferenz.

Die schulische Ausbildung an der Otto-Bennemann-Schule wird in der

  • Grundstufe  (1. Ausbildungsjahr) an 2 Berufsschultagen mit jeweils 8 Unterrichtsstunden
  • Fachstufe I  (2. Ausbildungsjahr) eintägig mit 8 Unterrichtsstunden und
  • Fachstufe II (3. Ausbildungsjahr) eintägig mit 8 Unterrichtsstunden

durchgeführt.

Der Berufsschulunterricht umfasst einen allgemeinbildenden Bereich und berufsspezifischen Unterricht.

Der allgemeinbildende Bereich umfasst die Fächer Deutsch/Kommunikation, Englisch/Kommunikation, Politik, Sport und Religion. 

Die Inhalte des berufsbezogenen Unterrichts sind nach Lernfeldern strukturiert. Ausgangs­punkt der Lernfeldorientierung sind konkrete berufliche Lernsituationen, die aus dem praktischen Handlungsfeld abgeleitet werden und an denen die Auszubildenden in ganzheitlichen Lernprozessen Fachwissen erarbeiten.

Der berufsbezogene Unterricht an der Otto-Bennemann-Schule umfasst insbesondere folgende Inhalte:

Übersicht über die Lernfelder für den Ausbildungsberuf
Steuerfachangestellte/-r
  Zeitrichtwerte in
Unterrichtsstunden
Nr. Lernfelder 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr
1 Die eigene Rolle im Betrieb mitgestalten und am Wirtschaftsleben teilnehmen 80    
2 Buchführungsarbeiten durchführen 80    
3 Umsatzsteuerrechtliche Sachverhalte bearbeiten 120    
4 Einkommensteuererklärungen von Beschäftigten erstellen 120    
5 Arbeitsentgelte berechnen und buchen   60  
6 Grenzüberschreitende Sachverhalte und Sonderfälle umsatzsteuerrechtlich bearbeiten und erfassen   40  
7 Beschaffung und Verkauf von Anlagevermögen erfassen   60  
8 Gewinneinkünfte und weitere Überschusseinkünfte ermitteln   120  
9 Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer ermitteln     60
10 Jahresabschlüsse erstellen und auswerten     120
11 Verwaltungsakte prüfen, Rechtsbehelfe und Anträge vorbereiten     60
12 Beratung von Mandantinnen und Mandanten im Team mitgestalten     80
Gesamtstunden 320 280 280

Zwischenprüfung

Im zweiten Ausbildungsjahr findet eine Zwischenprüfung mit den Prüfungsbereichen „Arbeitsabläufe organisieren“ und „Steuererklärungen vorbereiten und Buchhaltungen bearbeiten“ statt. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.

Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung besteht zunächst aus einer schriftlichen Prüfung, hier werden die folgende Bereiche geprüft:  

  • „Sachverhalte steuerrechtlich beurteilen und in Steuererklärungen bearbeiten“ (130 Minuten)
  • „Sachverhalte im Zusammenhang mit Finanzbuchhaltungen, Entgeltabrechnungen und Jahresabschlüssen bearbeiten“ (110 Minuten)
  • „Wirtschafts- und Sozialkunde“ (60 Minuten)

Hat man die schriftliche Prüfung bestanden wird man zum mündlichen Teil der Prüfung zugelassen, dem Prüfungsbereich „Mandantinnen- und Mandantenberatung mitgestalten“. Hier müssen die Auszubildenden zeigen, dass sie berufsbezogene Aufgaben korrekt und vollständig lösen können und bei Beratungsgesprächen systematisch, situationsgerecht und zielorientiert unterstützen.