Steuerfachangestellte sind die qualifizierten Mitarbeiter in den Einzelpraxen und Gesellschaften der Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer. Sie unterstützen den Praxisinhaber bei seiner steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratungstätigkeit für Mandanten aus Industrie, Handel, Handwerk sowie dem Dienstleistungs- und privaten Bereich.
Steuerfachangestellte
Weitergehende Informationen zum Ausbildungsberuf erteilt die Steuerberaterkammer Niedersachsen: www.stbk-niedersachsen.de und www.steuerdeinekarriere.de/
Die Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten dauert in der Regel drei Jahre, sie findet an den Lernorten Steuerberatungspraxis und der Otto-Bennemann Schule statt. Die Auszubildenden mit dreijähriger Ausbildungszeit besuchen unsere Schule im ersten Ausbildungsjahr an zwei Tagen, im zweiten und dritten Ausbildungsjahr an einem Tag.
Die gesetzliche Grundlage bildet die Verordnung über die Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten/zur Steuerfachangestellten.
Grundlage für den Lehrplan der Otto-Bennemann-Schule ist der Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Steuerfachangestellter/Steuerfachangestellte der Kultusministerkonferenz.
Die schulische Ausbildung an der Otto-Bennemann-Schule wird in der
durchgeführt.
Der Berufsschulunterricht umfasst einen allgemeinbildenden Bereich und berufsspezifischen Unterricht.
Allgemeinbildender Bereich
Der allgemeinbildende Bereich umfasst die Fächer Deutsch/Kommunikation, Englisch/Kommunikation, Politik, Sport und Religion. In einer Zusatzqualifikation werden Grundlagen der Textverarbeitung und Tabellenkalkulation am PC erarbeitet.
Berufsbezogener Bereich
Die Inhalte des berufsbezogenen Unterrichts sind nach Lernfeldern strukturiert. Ausgangspunkt der Lernfeldorientierung sind konkrete berufliche Problemstellungen, die aus dem praktischen Handlungsfeld abgeleitet werden und an denen die Auszubildenden Fachwissen erarbeiten.
Der berufsbezogene Unterricht an der Otto-Bennemann-Schule umfasst folgende Inhalte:
Übersicht über die Lernfelder für den Ausbildungsberuf Steuerfachangestellte/-r | ||||
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Zeitrichtwerte in Unterrichtsstunden | ||||
Nr. | Lernfelder | 1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr |
1 | Rechtliche Rahmenbedingungen der Wirtschaft und Grundlagen des allgemeinen Steuerrechts | 50 | ||
2 | Arbeitsrecht und Soziale Sicherung | 30 | ||
3 | Grundlagen des allgemeinen Steuerrechts und Umsatzsteuerrecht | 110 | ||
4 | Besteuerungsgrundlagen (ESt) | 50 | ||
5 | Grundlagen der Finanzbuchführung mit Beschaffung und Absatzwirtschaft | 80 | ||
6 | Handels- und Gesellschaftrecht | 50 | ||
7 | Investition und Finanzierung | 30 | ||
8 | Ermittlung des Einkommens (ESt) | 120 | ||
9 | Personalwirtschaft | 40 | ||
10 | Finanzwirtschaft | 40 | ||
11 | Grundzüge der Wirtschaftspolitik | 40 | ||
12 | Festsetzung der Einkommenssteuer und Eigenheimzulage | 50 | ||
13 | Grundlagen der Körperschaftssteuer; Ermittlung der Gewerbesteuer | 50 | ||
14 | Abgabenordnung | 20 | ||
15 | Abschlüsse nach Handels- und Steuerrecht; Anlagenbuchführung; Betriebswirtschaftliche Auswertungen | 120 | ||
Gesamtstunden | 320 | 280 | 280 |
Im zweiten Ausbildungsjahr findet eine Zwischenprüfung in den berufsspezifischen Fächern statt. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung besteht zunächst aus einer schriftlichen Prüfung. Hier werden die folgende Bereiche geprüft:
Hat man die schriftliche Prüfung bestanden wird man zum mündlichen Teil der Prüfung zugelassen, der „Mandantenorientierten Sachbearbeitung“. Hier müssen die Auszubildenden zeigen, dass sie berufsbezogene Aufgaben korrekt und vollständig lösen können.
Momentan werden Zusatzqualifikationskurse im Bereich EDV praxisorientiert angeboten.