Steuerfachangestellte sind die qualifizierten Mitarbeiter in den Einzelpraxen und Gesellschaften der Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer. Sie unterstützen den Praxisinhaber bei seiner steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratungstätigkeit für Mandanten aus Industrie, Handel, Handwerk sowie dem Dienstleistungs- und privaten Bereich. Dabei nutzen Steuerfachangestellte spezielle Fachsoftware, weil viele Geschäftsprozesse zwischen Finanzverwaltung, Mandantenunternehmen und Steuerberater-Kanzleien digital verlaufen.
Die Schwerpunkte der Ausbildung sind Steuerwesen, Rechnungswesen, Betriebswirtschaft und Wirtschaftsrecht
Weitergehende Informationen zum Ausbildungsberuf erteilt die Steuerberaterkammer Niedersachsen: www.stbk-niedersachsen.de und www.steuerdeinekarriere.de/
Die Anmeldung zur Berufsschule erfolgt durch den Ausbildungsbetrieb.
Unterrichtsorganisation
Grundlage für den Lehrplan der Otto-Bennemann-Schule ist der Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Steuerfachangestellter/Steuerfachangestellte der Kultusministerkonferenz.
Die schulische Ausbildung an der Otto-Bennemann-Schule wird in der
durchgeführt.
Der Berufsschulunterricht umfasst einen allgemeinbildenden Bereich und berufsspezifischen Unterricht.
Der allgemeinbildende Bereich umfasst die Fächer Deutsch/Kommunikation, Englisch/Kommunikation, Politik, Sport und Religion.
Die Inhalte des berufsbezogenen Unterrichts sind nach Lernfeldern strukturiert. Ausgangspunkt der Lernfeldorientierung sind konkrete berufliche Lernsituationen, die aus dem praktischen Handlungsfeld abgeleitet werden und an denen die Auszubildenden in ganzheitlichen Lernprozessen Fachwissen erarbeiten.
Der berufsbezogene Unterricht an der Otto-Bennemann-Schule umfasst insbesondere folgende Inhalte:
Prüfungen
Im zweiten Ausbildungsjahr findet eine Zwischenprüfung in den berufsspezifischen Fächern statt. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
Die Abschlussprüfung besteht zunächst aus einer schriftlichen Prüfung, hier werden die folgende Bereiche geprüft:
Hat man die schriftliche Prüfung bestanden wird man zum mündlichen Teil der Prüfung zugelassen, dem Prüfungsbereich „Mandantinnen- und Mandantenberatung mitgestalten“. Hier müssen die Auszubildenden zeigen, dass sie berufsbezogene Aufgaben korrekt und vollständig lösen können und bei Beratungsgesprächen systematisch, situationsgerecht und zielorientiert unterstützen.
Unsere besonderen Angebote/Zusatzqualifikationen
Unsere Schule bietet die Möglichkeit, diverse Zusatzqualifikationen zu erwerben.
![]() | Bildungsgangsleitung: Frau Niemeyer | ![]() | Koordinatorin: Frau Behrens-Johnson e.behrens@obsbs.de Tel. 0531/470-7807 |
Im Rahmen einer Ausbildungskooperation besteht eine Zusammenarbeit mit dem Finanzamt. Die Auszubildenden erhalten Einblick in die Arbeit des Finanzamts. Diese Kooperation soll für den Aufbau von Verständnis sorgen und dadurch eine Basis schaffen für eine gute Zusammenarbeit zwischen Steuerberatungspraxen, Finanzamt und Berufsschule.