Steuerfachangestellte/Steuerfachangestellter

Steuerfachangestellte sind die qualifizierten Mitarbeiter in den Einzelpraxen und Gesellschaften der Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer. Sie unterstützen den Praxisinhaber bei seiner steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratungstätigkeit für Mandanten aus Industrie, Handel, Handwerk sowie dem Dienstleistungs- und privaten Bereich. Dabei nutzen Steuerfachangestellte spezielle Fachsoftware, weil viele Geschäftsprozesse zwischen Finanzverwaltung, Mandantenunternehmen und Steuerberater-Kanzleien digital verlaufen.

  • Steuerfachangestellte
  • erstellen Buchführungen und Aufzeichnungen und werten diese aus,
  • führen Lohnabrechnungen durch,
  • bereiten Jahresabschlüsse vor,
  • erstellen Einnahmenüberschussrechnungen,
  • bereiten die Beratung der Mandantschaft in betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten vor und unterstützen bei dieser,
  • prüfen Steuerbescheide und bereiten Rechtsbehelfe vor,
  • erstellen und bereiten Steuererklärungen sowie steuerliche Anträge vor,
  • kommunizieren und kooperieren mit internen und externen Ansprechpartnern,
  • setzen digitale Geschäftsprozesse um und
  • erkennen Verschwiegenheitspflichten und berufsrechtliche Vorgaben und halten diese ein.

Die Schwerpunkte der Ausbildung sind Steuerwesen, Rechnungswesen, Betriebswirtschaft und Wirtschaftsrecht

Weitergehende Informationen zum Ausbildungsberuf erteilt die Steuerberaterkammer Niedersachsen: www.stbk-niedersachsen.de und www.steuerdeinekarriere.de/

Die Anmeldung zur Berufsschule erfolgt durch den Ausbildungsbetrieb.

Unterrichtsorganisation
Grundlage für den Lehrplan der Otto-Bennemann-Schule ist der Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Steuerfachangestellter/Steuerfachangestellte der Kultusministerkonferenz. 
Die schulische Ausbildung an der Otto-Bennemann-Schule wird in der

  • Grundstufe (1. Ausbildungsjahr) an 2 Berufsschultagen mit jeweils 8 Unter-richtsstunden
  • Fachstufe I (2. Ausbildungsjahr) eintägig mit 8 Unterrichtsstunden und
  • Fachstufe II (3. Ausbildungsjahr) eintägig mit 8 Unterrichtsstunden

durchgeführt. 

Der Berufsschulunterricht umfasst einen allgemeinbildenden Bereich und berufsspezifischen Unterricht. 
Der allgemeinbildende Bereich umfasst die Fächer Deutsch/Kommunikation, Englisch/Kommunikation, Politik, Sport und Religion. 
Die Inhalte des berufsbezogenen Unterrichts sind nach Lernfeldern strukturiert. Ausgangspunkt der Lernfeldorientierung sind konkrete berufliche Lernsituationen, die aus dem praktischen Handlungsfeld abgeleitet werden und an denen die Auszubildenden in ganzheitlichen Lernprozessen Fachwissen erarbeiten. 
Der berufsbezogene Unterricht an der Otto-Bennemann-Schule umfasst insbesondere folgende Inhalte: 

  • Die eigene Rolle im Betrieb mitgestalten und am Wirtschaftsleben teilnehmen
  • Buchführungsarbeiten durchführen
  • Umsatzsteuerrechtliche Sachverhalte bearbeiten
  • Einkommensteuererklärungen von Beschäftigten erstellen
  • Arbeitsentgelte berechnen und buchen
  • Grenzüberschreitende Sachverhalte und Sonderfälle umsatzsteuerrechtlich bearbeiten und erfassen
  • Beschaffung und Verkauf von Anlagevermögen erfassen
  • Gewinneinkünfte und weitere Überschusseinkünfte ermitteln
  • Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer ermitteln
  • Jahresabschlüsse erstellen und auswerten
  • Verwaltungsakte prüfen, Rechtsbehelfe und Anträge vorbereiten
  • Beratung von Mandantinnen und Mandanten im Team mitgestalten

Prüfungen
Im zweiten Ausbildungsjahr findet eine Zwischenprüfung in den berufsspezifischen Fächern statt. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
Die Abschlussprüfung besteht zunächst aus einer schriftlichen Prüfung, hier werden die folgende Bereiche geprüft:  

  • „Sachverhalte steuerrechtlich beurteilen und in Steuererklärungen bearbeiten“ (130 Minuten)
  • „Sachverhalte im Zusammenhang mit Finanzbuchhaltungen, Entgeltabrechnungen und Jahresabschlüssen bearbeiten“ (110 Minuten)
  • „Wirtschafts- und Sozialkunde“ (60 Minuten)

Hat man die schriftliche Prüfung bestanden wird man zum mündlichen Teil der Prüfung zugelassen, dem Prüfungsbereich „Mandantinnen- und Mandantenberatung mitgestalten“. Hier müssen die Auszubildenden zeigen, dass sie berufsbezogene Aufgaben korrekt und vollständig lösen können und bei Beratungsgesprächen systematisch, situationsgerecht und zielorientiert unterstützen.

 

Unsere besonderen Angebote/Zusatzqualifikationen

Unsere Schule bietet die Möglichkeit, diverse Zusatzqualifikationen zu erwerben.
 


Bildungsgangsleitung:

Frau Niemeyer

s.niemeyer@obsbs.de

Koordinatorin:

Frau Behrens-Johnson

e.behrens@obsbs.de

Tel. 0531/470-7807

 


NEWS aus dem Bildungsgang

Im Rahmen einer Ausbildungskooperation besteht eine Zusammenarbeit mit dem Finanzamt. Die Auszubildenden erhalten Einblick in die Arbeit des Finanzamts. Diese Kooperation soll für den Aufbau von Verständnis sorgen und dadurch eine Basis schaffen für eine gute Zusammenarbeit zwischen Steuerberatungspraxen, Finanzamt und Berufsschule.