Tourismuskaufmann/-frau

Tourismuskaufleute für Privat- und Geschäftsreisen arbeiten vor allem in Reisebüros, in Geschäftsreisebüros bzw. Reisestellen von großen Unternehmen und bei Reiseveranstaltern. Darüber hinaus sind sie z. B. auch bei Fluggesellschaften, Reedereien, Busunternehmen oder Tourismusbüros tätig. Tourismuskaufleute planen, vermitteln und verkaufen individuelle, Gruppen- sowie Veranstalterreisen und organisieren Geschäftsreisen. Sie beraten Kunden über Reisemöglichkeiten und Reiseziele, kalkulieren Preise, entwickeln Marketingmaßnahmen und führen sie durch.

Die gesetzliche Grundlage bildet die Verordnung über die Berufsausbildung zum Tourismuskaufmann (Kaufmann für Privat- und Geschäftsreisen) und zur Tourismuskauffrau (Kauffrau für Privat- und Geschäftsreisen) .

Grundlage für den Lehrplan der Otto-Bennemann-Schule ist der Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Tourismuskaufmann (Kaufmann für Privat- und Geschäftsreisen)/Tourismuskauffrau (Kauffrau für Privat- und Geschäftsreisen) der Kultusministerkonferenz.

Der allgemeinbildende Unterricht umfasst zurzeit jeweils zwei Wochenstunden Deutsch/Kommunikation, Englisch/Kommunikation und Politik im ersten Ausbildungsjahr. Im zweiten und dritten Ausbildungsjahr wird jeweils eine Stunde Politik erteilt. Die allgemeinbildenden Fächer berücksichtigen in besonderem Maße die Anforderungen der beruflichen Praxis. Der berufsbezogene Unterricht gliedert sich gemäß Rahmenlehrplan in folgende dreizehn Lernfelder:

Übersicht über die Lernfelder für den Ausbildungsberuf
Tourismuskaufmann/-frau
Zeitrichtwerte in
Unterrichtsstunden
Nr.Lernfelder 1. Jahr2. Jahr3. Jahr
1 Die eigene Rolle im Unternehmen selbstverantwortlich mitgestalten 80
2 Arbeitsplatz einrichten und Abläufe organisieren 40
3 Rahmenbedingungen touristischer Dienstleistungen organisieren 100
4

Verkaufsgespräche zielorientiert führen

60
5 Geschäftsprozesse erfassen und analysieren 40
6 Geschäftsprozesse erfolgsorientiert steuern 40
7 Veranstalterreisen vermitteln 80
8 Reiseleistungen für Privat- und Geschäftsreisende vermitteln und organisieren 80
9 Eigenveranstaltungen entwickeln 80
10 Eigenveranstaltungen vermarkten und auswerten 80
11 Den Jahresabschluss vorbereiten und auswerten 40

12

Unternehmerisches Handeln mitgestalten 80
13 Projekte planen, durchführen und auswerten 80
Gesamtstunden 320 280 280

Die Zwischenprüfung dauert 120 Minuten und findet im zweiten Ausbildungsjahr statt. Das Ergebnis geht nicht in die Abschlussprüfung ein, jedoch ist die Teilnahme Voraussetzung für die Zulassung. Außerdem entscheidet das Ergebnis häufig über die Möglichkeit der Ausbildungszeitverkürzung.

Abschlussprüfung

 

Prüfungsteile Dauer
(Minuten)
Gewichtung (%) Bestehensregelung

Schriftliche
Prüfungsteile

Geschäftsprozesse im Tourismus

150

40

Mindestens „ausreichend“

Sperrfach

Kaufmännische Steuerung und Dienstleistungen in der touristischen Wertschöpfungskette

90

20

Ergebnis in mindestens einem Prüfungsbereich „ausreichend“

Wirtschafts- und Sozialkunde

60

10

Mündlicher
Prüfungsteil

Fallbezogenes Fachgespräch

20

30

Mindestens „ausreichend“

Sperrfach

Das Gesamtergebnis muss mindestens „ausreichend“ sein. Lediglich ein Prüfungsfach mit mangelhaften Leistungen (30-49%) kann durch eine mündliche Ergänzungsprüfung ausgeglichen werden, wenn es kein Sperrfach ist. Das Ergebnis darf in keinem Prüfungsbereich ungenügend sein (0-29%).

Weiterbildung: z. B. Touristikfachwirt (IHK) oder Bachelor-Masterstudiengänge (Touristik, BWL) an Fachhochschulen und Universitäten

Zusatzqualifikationen: z. B. Englisch, ECDL-Computerführerschein oder Europakaufmann/-frau an der Otto-Bennemann-Schule