Tourismuskaufleute für Privat- und Geschäftsreisen arbeiten vor allem in Reisebüros, in Geschäftsreisebüros bzw. Reisestellen von großen Unternehmen und bei Reiseveranstaltern. Darüber hinaus sind sie z. B. auch bei Fluggesellschaften, Reedereien, Busunternehmen oder Tourismusbüros tätig. Tourismuskaufleute planen, vermitteln und verkaufen individuelle, Gruppen- sowie Veranstalterreisen und organisieren Geschäftsreisen. Sie beraten Kunden über Reisemöglichkeiten und Reiseziele, kalkulieren Preise, entwickeln Marketingmaßnahmen und führen sie durch.
Die gesetzliche Grundlage bildet die Verordnung über die Berufsausbildung zum Tourismuskaufmann (Kaufmann für Privat- und Geschäftsreisen) und zur Tourismuskauffrau (Kauffrau für Privat- und Geschäftsreisen) .
Grundlage für den Lehrplan der Otto-Bennemann-Schule ist der Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Tourismuskaufmann (Kaufmann für Privat- und Geschäftsreisen)/Tourismuskauffrau (Kauffrau für Privat- und Geschäftsreisen) der Kultusministerkonferenz.
Der allgemeinbildende Unterricht umfasst zurzeit jeweils zwei Wochenstunden Deutsch/Kommunikation, Englisch/Kommunikation und Politik im ersten Ausbildungsjahr. Im zweiten und dritten Ausbildungsjahr wird jeweils eine Stunde Politik erteilt. Die allgemeinbildenden Fächer berücksichtigen in besonderem Maße die Anforderungen der beruflichen Praxis. Der berufsbezogene Unterricht gliedert sich gemäß Rahmenlehrplan in folgende dreizehn Lernfelder:
Übersicht über die Lernfelder für den Ausbildungsberuf Tourismuskaufmann/-frau | ||||
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Zeitrichtwerte in Unterrichtsstunden | ||||
Nr. | Lernfelder | 1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr |
1 | Die eigene Rolle im Unternehmen selbstverantwortlich mitgestalten | 80 | ||
2 | Arbeitsplatz einrichten und Abläufe organisieren | 40 | ||
3 | Rahmenbedingungen touristischer Dienstleistungen organisieren | 100 | ||
4 | Verkaufsgespräche zielorientiert führen | 60 | ||
5 | Geschäftsprozesse erfassen und analysieren | 40 | ||
6 | Geschäftsprozesse erfolgsorientiert steuern | 40 | ||
7 | Veranstalterreisen vermitteln | 80 | ||
8 | Reiseleistungen für Privat- und Geschäftsreisende vermitteln und organisieren | 80 | ||
9 | Eigenveranstaltungen entwickeln | 80 | ||
10 | Eigenveranstaltungen vermarkten und auswerten | 80 | ||
11 | Den Jahresabschluss vorbereiten und auswerten | 40 | ||
12 | Unternehmerisches Handeln mitgestalten | 80 | ||
13 | Projekte planen, durchführen und auswerten | 80 | ||
Gesamtstunden | 320 | 280 | 280 |
Die Zwischenprüfung dauert 120 Minuten und findet im zweiten Ausbildungsjahr statt. Das Ergebnis geht nicht in die Abschlussprüfung ein, jedoch ist die Teilnahme Voraussetzung für die Zulassung. Außerdem entscheidet das Ergebnis häufig über die Möglichkeit der Ausbildungszeitverkürzung.
Abschlussprüfung
| Prüfungsteile | Dauer (Minuten) | Gewichtung (%) | Bestehensregelung |
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Schriftliche | Geschäftsprozesse im Tourismus | 150 | 40 | Mindestens „ausreichend“ Sperrfach |
Kaufmännische Steuerung und Dienstleistungen in der touristischen Wertschöpfungskette | 90 | 20 | Ergebnis in mindestens einem Prüfungsbereich „ausreichend“ | |
Wirtschafts- und Sozialkunde | 60 | 10 | ||
Mündlicher | Fallbezogenes Fachgespräch | 20 | 30 | Mindestens „ausreichend“ Sperrfach |
Das Gesamtergebnis muss mindestens „ausreichend“ sein. Lediglich ein Prüfungsfach mit mangelhaften Leistungen (30-49%) kann durch eine mündliche Ergänzungsprüfung ausgeglichen werden, wenn es kein Sperrfach ist. Das Ergebnis darf in keinem Prüfungsbereich ungenügend sein (0-29%).
Weiterbildung: z. B. Touristikfachwirt (IHK) oder Bachelor-Masterstudiengänge (Touristik, BWL) an Fachhochschulen und Universitäten
Zusatzqualifikationen: z. B. Englisch, ECDL-Computerführerschein oder Europakaufmann/-frau an der Otto-Bennemann-Schule