Das Qualifikationsprofil der Ausbildung ist weit gefasst und erlaubt einer großen Auswahl an Unternehmen, die in unterschiedlicher Weise in der Veranstaltungswirtschaft aktiv sind und verschiedene Facetten von Veranstaltungen abdecken, als Ausbildungsbetriebe aufzutreten. Der Ausbildungsberuf schlägt eine Brücke von umfassenden kaufmännischen Qualifikationen für den Dienstleistungssektor hin zu Fachqualifikationen, die für Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen benötigt werden. Auf diese Weise wird das bestehende Ausbildungsangebot im Dienstleistungsbereich um eine anspruchsvolle und zukunftsweisende Berufsqualifikation bereichert.
Veranstaltungskaufleute nehmen Aufgaben im Rahmen der Planung, Organisation, Durchführung und Nachbereitung von Veranstaltungen wahr. Unter Beachtung ökonomischer, ökologischer sowie rechtlicher Grundlagen konzipieren, koordinieren und vermarkten sie zielgruppengerecht eigene und fremde Veranstaltungsdienstleistungen.
Ihr Einsatz erfolgt in
Die gesetzliche Grundlage bildet die Verordnung über die Berufsausbildung für Kaufleute in den Dienstleistungsbereichen Gesundheitswesen sowie Veranstaltungswirtschaft.
Grundlage für den Lehrplan der Otto-Bennemann-Schule ist der Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Veranstaltungskaufmann/Veranstaltungskauffrau der Kultusministerkonferenz.
Der berufsbezogene Unterricht an der Otto-Bennemann-Schule umfasst folgende Inhalte:
Übersicht über die Lernfelder für den Ausbildungsberuf Veranstaltungskaufmann/-frau | ||||
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Zeitrichtwerte in Unterrichtsstunden | ||||
Nr. | Lernfelder | 1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr |
1 | Den Betrieb erkunden und darstellen | 80 | ||
2 | Die Berufsausbildung selbstverantwortlich mitgestalten | 60 | ||
3 | Geschäftsprozesse erfassen und auswerten | 80 | ||
4 | Märkte analysieren und Marketinginstrumente anwenden | 100 | ||
5 | Dienstleistungen und Güter beschaffen und verwalten | 80 | ||
6 | Finanzquellen erschließen und Finanzmittel einsetzen | 80 | ||
7 | Veranstaltungen planen, durchführen und nachbereiten | 120 | ||
8 | Veranstaltungen im Rahmen der integrierten Kommunikation eines Unternehmens konzipieren | 40 | ||
9 | Dienstleistungen anbieten | 80 | ||
10 | Geschäftsprozesse erfolgsorientiert steuern | 80 | ||
11 | Personalwirtschaftliche Aufgaben wahrnehmen | 80 | ||
Gesamtstunden | 320 | 280 | 280 |
Der berufsbezogene Unterricht wird ergänzt durch die allgemein bildenden Fächer. Während im Politikunterricht z. B. die politischen Rahmenbedingungen und die unterschiedlichen Interessenlagen im Vordergrund stehen, berücksichtigt der Deutsch- und Englischunterricht verstärkt den Kommunikationsaspekt im Hinblick auf die berufliche Praxis.
Zwischenprüfung
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes nehmen die Auszubildenden im 2. Ausbildungsjahr an einer Zwischenprüfung teil. Sie wird schriftlich zu folgenden Themen in 90 Minuten durchgeführt:
Die Zwischenprüfung dient der Kontrolle des bisher erworbenen Wissens. Das Ergebnis hat keine Rechtsfolgen. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
Abschlussprüfung
In der Abschlussprüfung soll die Befähigung zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit nachgewiesen werden. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil und beinhaltet die betriebliche Ausbildung und die Lerngebiete des Berufsschulunterrichts.
Prüfungsfächer der schriftliche Prüfung:
In der mündlichen Prüfung stehen dem Prüfling zwei praxisbezogene Aufgaben zur Auswahl. Diese stammen insbesondere aus den Gebieten
In maximal 20 Minuten soll der Prüfling in einem Rollenspiel zeigen, dass er komplexe Aufgaben bearbeiten und Sachverhalte analysieren sowie Gespräche systematisch, situationsbezogen und kundenorientiert führen kann.
Prüfungsergebnisse
Wird in der schriftlichen Prüfung in zwei Bereichen die Note fünf erteilt, kann eine mündliche Ergänzungsprüfung durchgeführt werden.
Die Prüfung ist bestanden, wenn im Gesamtergebnis und in drei der vier Prüfungsbereiche mindestens ausreichende Leistungen erbracht worden sind. Werden die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsbereich mit ungenügend bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden. Nicht bestandene Abschlussprüfungen können nach dem Berufsbildungsgesetz zweimal wiederholt werden.
Prüfende Stelle ist die Industrie- und Handelskammer Braunschweig.
Die solide kaufmännische Grundausbildung zusammen mit dem Fachwissen zum Veranstaltungsmanagement eröffnet vielfältige berufliche Perspektiven; so kann man sich durch Weiterbildung und Studium zum staatlich geprüften Betriebswirt, Fachrichtung Veranstaltungs- und Eventmanagement (z. B. bei der BBS Technik 2 Ludwigshafen) in diesem Beruf weiterentwickeln. Eine weitere Möglichkeit in diesem neuen Berufszweig ist die Qualifizierung als Veranstaltungsfachwirt (IHK). Der Veranstaltungsfachwirt ist die kaufmännische „Meisterprüfung“ der Veranstaltungsbranche. Nach der erfolgreichen Einführung der Erstausbildung zum Veranstaltungskaufmann/-frau (IHK) bereitet der Gesetzgeber zurzeit den staatlichen Abschluss zum „Veranstaltungsfachwirt/-in (IHK)“ vor. Voraussichtlich wird die Prüfung ab 2009 abgenommen. Je nach späterer beruflicher Ausrichtung ist allerdings auch ein Fachwirt im Bereich Medien, Tourismus und Gastgewerbe denkbar.
Als technische Spezialisierung existiert der Meister der Veranstaltungstechnik, welcher in den Fachrichtungen Bühne/Studio, Halle und Beleuchtung angeboten wird.
Als universitäre Ausbildung ist ein Studium der Betriebswirtschaft mit Schwerpunkt Veranstaltungsmanagement oder das Studium des Tourismusmanagement denkbar. Diverse Universitäten und Hochschulen entwickeln derzeit mehrere Studiengänge im Bereich Event- und Kulturmanagement. Als grundlegende Weiterbildung ist zudem u. a. der Eventmanagement-Ökonom an der VWA oder der Musikmanager an der EBAM denkbar.
Die Weiterbildungsmöglichkeiten werden aufgrund der Attraktivität der Branche (Zustrom an Quereinsteigern) und ändernder rechtlicher Rahmenbedingungen (Professionalisierung) weiter ausgebaut und kommerzialisiert.