Fachpraktiker/-in im Verkauf

Die 2-jährige Ausbildung wird im Handel oder in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation durchgeführt. Die Ausbildung orientiert sich am anerkannten Ausbildungsberuf Verkäufer/in. Die Beschreibung des Ausbildungsberufs Fachpraktiker/in im Verkauf erfolgt auf Grundlage der entsprechenden Empfehlung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).

Fachpraktiker/innen im Verkauf nehmen Waren bei der Lieferung an, sortieren die Produkte und räumen Regale ein. Sie gestalten auch Verkaufsflächen und achten dabei darauf, dass die Waren ansprechend präsentiert werden. Fachpraktiker/innen im Verkauf kontrollieren die Waren auch. Dann achten sie bei Lebensmitteln zum Beispiel auf das Mindesthaltbarkeitsdatum.

Sind einzelne Produkte im Geschäft ausverkauft, füllen Fachpraktiker/innen im Verkauf die Regale mit Waren aus dem Lager wieder auf. Im Verkauf beraten sie Kunden und führen Verkaufsgespräche. Fachpraktiker/innen im Verkauf arbeiten auch an der Kasse. Dann achten sie zum Beispiel darauf, dass sie das Wechselgeld richtig ausgeben. Manchmal verpacken Fachpraktiker/innen im Verkauf die Ware oder machen sie bereit für den Versand.

Gesetzliche Grundlage für den Beruf Fachpraktiker im Verkauf/Fachpraktikerin im Verkauf bildet die Ausbildungsregelung zum Fachpraktiker im Verkauf/zur Fachpraktikerin im Verkauf aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses der Industrie- und Handelskammer Braunschweig vom 14. Juni 2016 als zuständige Stelle nach § 66 Abs. 1 in Verbindung mit § 79 Abs. 4 Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23. März 2005 (BGBI.IS.931), zuletzt geändert durch Artikel 436 des Gesetzes vom 31. August 2015 (BGBI.IS.1474), Regelung für die Berufsausbildung von behinderten Menschen.

Der berufsübergreifende Lernbereich umfasst die Fächer Deutsch/Kommunikation, Politik, Sport und Religion.

Aus organisatorischen Gründen werden in beiden Ausbildungsjahren nur die Fächer Deutsch/Kommunikation und Politik mit jeweils zwei Wochenstunden unterrichtet.

Der Unterricht im berufsbezogenen Lernbereich wird an der Otto-Bennemann-Schule von drei Lehrkräften unterrichtet, die sich diesen aufteilen. Im Stundenplan ist dies als „Berufsspezifischer Unterricht, Teil 1“ (BU1, unterrichtet von zwei Lehrkräften) und „Berufsspezifischer Unterricht, Teil 2“ (BU2, unterrichtet von einer Lehrkraft) ausgewiesen. Jedem BU sind Lernfelder zugeordnet. Jedes Lernfeld wird mit einer Note abgeschlossen. Am Schuljahresende ermitteln die Lehrkräfte, die den berufsspezifischen Unterricht erteilt haben, zusätzlich noch eine gemeinsame Note für den Berufsbezogenen Lernbereich. Diese Note erscheint dann ebenso auf dem Zeugnis wie die Noten für die einzelnen Lernfelder.

Zeitrichtwerte in Unterrichtsstunden
Nr.Lernfelder1. Jahr2. Jahr
1Das Einzelhandelsunternehmen repräsentieren (BU2)80 
2Verkaufsgespräche kundenorientiert führen (BU1)80 
3Kunden im Servicebereich Kasse betreuen (BU2)80 
4Waren präsentieren (BU1)40 
5Werben und den Verkauf fördern (BU1)40
6Waren beschaffen (BU2) 60
7Waren annehmen, lagern, pflegen (BU1) 60
8Geschäftsprozesse erfassen und kontrollieren (BU2) 60
9An preispolitischen Maßnahmen mitwirken (BU1)  40
10Besondere Verkaufssituationen bewältigen (BU1)  40
Gesamtstunden320280

Die Zwischenprüfung zu Beginn des 2. Ausbildungsjahres dauert 90 Minuten, relevant sind die Inhalte des 1. Ausbildungsjahres.
Die Abschlussprüfung nach zwei Ausbildungsjahren besteht aus den schriftlichen Prüfungsbereichen

  • Verkauf und Marketing (90 Minuten),
  • Warenwirtschaft und berufsbezogenes Rechnen (90 Minuten),
  • Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten)

und dem mündlichen Prüfungsbereich

  • verkaufsorientierte Handlungssituation (20 Minuten, 15 Minuten Vorbereitungszeit).

Die Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:

PrüfungsteilGewichtung
Verkauf und Marketing20%
Warenwirtschaft und berufsbezogenes Rechnen20%
Wirtschafts- und Sozialkunde 10%
Verkaufsorientierte Handlungssituation 50%

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“, im Prüfungsbereich „“Verkaufsorientierte Handlungssituation“ mit mindestens „ausreichend“, in mindestens zwei der übrigen Prüfungsbereiche mit mindestens „ausreichend“ und in keinem „Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet worden sind.