Sozialversicherungsfachangestellte/-r

Sozialversicherungsfachangestellte (schulintern: SOFA) bilden in der Organisationsstruktur der Otto-Bennemann-Schule eine eigene Fachgruppe. Auszubildende der Krankenkassen zwischen Harz und Heide, sowie der örtlichen Landesversicherungsanstalt werden bei uns beschult.

Sozialversicherungsfachangestellte sind die Experten in allen Fragen der sozialen Sicherung. Die traditionelle Sozialversicherung sieht den Schutz der Menschen bei Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Alter, Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfall als eine Säule der sozialen Absicherung vor.

Zu den Kernbereichen der Berufsausbildung im Sozialversicherungsbereich gehört die Kenntnis der fachlichen Grundlagen, insbesondere in

  • der Beurteilung von Versicherungsverhältnissen
  • der Berechnung von Beiträgen
  • und der Gewährung von Leistungen.

Darüber hinaus benötigen die Betriebe handlungskompetente Mitarbeiter, die sowohl über fachliche als auch soziale Kompetenzen verfügen müssen. Der immer härter werdende Wettbewerb zwingt insbesondere die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Mitarbeiter zu/zum

  • kommunikativen Kompetenzen im Umgang mit Versicherten und Arbeitgebern,
  • Kenntnissen betriebswirtschaftlicher Zusammenhänge,
  • Umgang mit moderner Informationstechnologie.

Die gesetzliche Grundlage bildet die Verordnung über die Berufsausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten/zur Sozialversicherungsfachangestellten

Grundlage für den Lehrplan der Otto-Bennemann-Schule ist der Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Sozialversicherungsfachangestellter/zur Sozialversicherungsfachangestellte der Kultusministerkonferenz.

In Braunschweig unterrichten wir in den allgemeinbildenden Fächern

  • Politik
  • Sport
  • Religion
  • Deutsch/Kommunikation
  • Englisch

Der berufsbezogene Unterricht an der Otto-Bennemann-Schule umfasst folgende Inhalte:

Übersicht über die Lernfelder für den Ausbildungsberuf
Sozialversicherungsfachangestellte/-r
Zeitrichtwerte in
Unterrichtsstunden
Nr.Lernfelder 1. Jahr2. Jahr3. Jahr
1 Sozialversicherungsträger in der sozialen Marktwirtschaft 100  
2 Sozialversicherung im Sozialstaat und soziale Hilfen 55  
3 Einführung in das Recht/Ehe- und Familienrecht 100  
4 Rechnungswesen I 22  
5 Wirtschaftliches Handeln in der Sozialversicherung 100  
6 Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung 50  
7 Privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Ansprüche (durchsetzen) 100  
8 Rechnungswesen II 22
9 Geld und Währung 40
10 Gesetzliche Unfall- und Rentenversicherung 100
11 Arbeitsrecht und Beschäftigung 60
12 Rechnungswesen III 22
Gesamtstunden

Der berufsbezogene Unterricht wird ergänzt durch die allgemein bildenden Fächer Deutsch/Kommunikation, Englisch/Kommunikation und Politik. Der Unterricht der allgemein bildenden Fächer wird berufs- und praxisbezogen erteilt. Der Umgang mit aktuellen Medien, Software zur Informationsbeschaffung usw. ist im berufsbezogenen und allgemein bildenden Unterricht integriert.

In der Mitte des 2. Ausbildungsjahres findet eine schriftliche Zwischenprüfung statt. Diese Prüfung besteht aus zwei schriftlichen Arbeiten aus den Bereichen:

  1. Versicherung/Finanzierung und Leistungen (120 Minuten)
  2. Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten)

Zum Bestehen der Ausbildung ist ein erfolgreiches Ergebnis bei der schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfung nötig. Beide Prüfungen finden am Ende des dritten Ausbildungsjahres statt.

Die schriftliche Abschlussprüfung sieht praxisbezogene Aufgabenstellungen in folgenden Bereichen vor:

  1. Versicherung und Finanzierung (240 Minuten/180 Minuten)
  2. Leistungen (210 Minuten/135 Minuten)
  3. Wirtschafts- und Sozialkunde (90 Minuten/90 Minuten)

Die erste Zeitangabe gilt für Prüflinge aus dem Bereich Krankenversicherung. Die zweite Zeitangabe gilt für Prüflinge aus dem Bereich Rentenversicherung.

Die mündliche Abschlussprüfung dauert 30 Minuten und findet im Rahmen eines berufstypischen Kundenberatungsgesprächs statt. Bewertet werden dabei sowohl die fachlichen Aussagen als auch die kommunikativen Fähigkeiten.

Sämtliche Prüfungsleistungen werden nach folgendem Schema benotet:

  • 100 bis 87,5 mit der Note sehr gut
  • 87 bis 75 mit der Note gut
  • 74,5 bis 62,5 mit der Note befriedigend
  • 62 bis 50 mit der Note ausreichend
  • 49,5 bis 25 mit der Note mangelhaft
  • 24,5 bis 0 mit der Note ungenügend