Verkäufer/-in

Verkäufer/innen veräußern Waren und Dienstleistungen. Dazu informieren und beraten sie Kunden und bieten Serviceleistungen an. Sie nehmen Ware an, zeichnen sie aus und präsentieren sie ansprechend. Zudem prüfen sie den Bestand, führen Qualitätskontrollen durch, bestellen Ware nach und nehmen Reklamationen entgegen.

Verkäufer/innen haben je nach Betrieb oder Abteilung z.B. mit Bekleidung, Nahrungsmitteln oder Unterhaltungselektronik zu tun. Sie nehmen Warenlieferungen an, sortieren Waren, räumen sie in Regale ein und zeichnen Preise aus. Regelmäßig führen sie Qualitätskontrollen durch, prüfen den Lagerbe­stand und bestellen Waren nach. Ihre Hauptaufgabe besteht in Verkaufs­ und Beratungsgesprächen mit Kunden.

Beim Kassieren prüfen Verkäufer/innen die Echtheit der Geldscheine, achten auf die richtige Ausgabe des Wechselgeldes oder wickeln Zahlungen bargeldlos mit Kredit­ oder Geldkarten ab. Darüber hinaus wirken sie bei der Planung und Umsetzung von werbe­ und verkaufsfördernden Maßnahmen mit.

Die gesetzliche Grundlage bildet die Verordnung über die Berufsausbildungen zum Verkäufer und zur Verkäuferin sowie zum Kaufmann im Einzelhandel und zur Kauffrau im Einzelhandel.

Grundlage für den Lehrplan der Otto-Bennemann-Schule ist der Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Kaufmann im Einzelhandel/Kauffrau im Einzelhandel und Verkäufer/Verkäuferin der Kultusministerkonferenz.

Der berufsübergreifende Lernbereich umfasst die Fächer Deutsch/Kommunikation, Englisch/Kommunikation, Politik, Sport und Religion. Die beiden letztgenannten Fächer werden allerdings im Bereich Einzelhandel aus organisatorischen Gründen zurzeit nicht erteilt. Die anderen Fächer werden im ersten Ausbildungsjahr mit jeweils zwei Wochenstunden unterrichtet. Im zweiten Ausbildungsjahr wird nur Politik mit einer Stunde pro Woche unterrichtet.

Der Unterricht im berufsbezogenen Lernbereich wird an der Otto-Bennemann-Schule von zwei Lehrkräften unterrichtet, die sich diesen aufteilen. Im Stundenplan ist dies als  „Berufsspezifischer Unterricht, Teil 1“ (BU1) und „Berufsspezifischer Unterricht, Teil 2“ (BU2). ausgewiesen. Jedem BU sind Lernfelder zugeordnet. Jedes Lernfeld wird mit einer Note abgeschlossen. Am Schuljahresende ermitteln die Lehrkräfte, die den berufsspezifischen Unterricht erteilt haben, zusätzlich noch eine gemeinsame Note für den Berufsbezogenen Lernbereich. Diese Note erscheint dann ebenso auf dem Zeugnis wie die Noten für die einzelnen Lernfelder.

Zeitrichtwerte in Unterrichtsstunden
Nr.Lernfelder1. Jahr2. Jahr
1Das Einzelhandelsunternehmen repräsentieren (BU2)80 
2Verkaufsgespräche kundenorientiert führen (BU1)80 
3Kunden im Servicebereich Kasse betreuen (BU2)80 
4Waren präsentieren (BU1)40 
5Werben und den Verkauf fördern (BU1)40
6Waren beschaffen (BU2) 60
7Waren annehmen, lagern, pflegen (BU1) 60
8Geschäftsprozesse erfassen und kontrollieren (BU2) 60
9Preispolitische Maßnahmen vorbereiten und durchführen (BU1)  40
10Besondere Verkaufssituationen bewältigen (BU1)  40
Gesamtstunden320280

Die Zwischenprüfung zu Beginn des 2. Ausbildungsjahres dauert 90 Minuten, relevant sind die Inhalte des 1. Ausbildungsjahres.

Die Abschlussprüfung nach zwei Ausbildungsjahren besteht aus den schriftlichen Prüfungsbereichen

  • Verkauf und Marketing (90 Minuten),
  • Warenwirtschaft und Rechnungswesen (90 Minuten),
  • Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten)

und dem mündlichen Prüfungsbereich

  • Fallbezogenes Fachgespräch (20 Minuten, 15 Minuten Vorbereitungszeit).

Die Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:

PrüfungsteilGewichtung
Verkauf und Marketing25%
Warenwirtschaft und Rechnungswesen15%
Wirtschafts- und Sozialkunde 10%
Fallbezogenes Fachgespräch 50%

Zum Bestehen der Abschlussprüfung müssen im Gesamtergebnis und in mindestens zwei der drei Prüfungsbereiche sowie im Prüfungsbereich „Fallbezogenes Fachgespräch“ mindestens ausreichende Prüfungsleistungen erbracht werden. Werden die Prüfungsleistungen in mindestens einem Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.